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TNT gewinnt Rechtsstreit: Post-Mindestlohn rechtswidrig
Das BVG in Leipzig erklärt Mindestlohn für die Postdienstleister letztinstanzlich für rechtswidrig.
TNT hatte mit weiteren alternativen Briefdienstleistern und dem Verband Kurier-Express-Post-Dienste e.V. seit Januar 2008 dagegen geklagt und bereits in mehreren Instanzen Recht bekommen.
Der Mindestlohn sei von der Deutschen Post AG, ver.di und dem Arbeitgeberverband Postdienste unter Ausschluss der Mitbewerber vereinbart worden und verstärke die Wettbewerbsverzerrungen im Postdienstleistungsbereich, so TNT in einer Presseerklärung. Dabei stellt TNT nicht einen Mindestlohn an sich in Frage, sondern lediglich dessen Höhe von 9,80€ die Stunde. Das Ratinger unternehmen zahlt seinen Mitarbeitern derzeit einen Basisentgelt von 7,60€ (im Westen). Der Haustarifvertrag gilt mit der Christlichen Gewerkschaft Postservice und Kommunikation CGPT.
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Leier Redakteur













