Im Rheinland braucht man derzeit nicht mehr anzurufen. Alle einschließlich der Kreativen befinden sich im kollektiven Faschingstaumel. Von Köln und Mainz einmal abgesehen gelten aber auch in der Faschingszeit noch ein paar Benimmregeln. Die sollte sich Otto Normal-Büromensch zu Herzen nehmen, wenn er nicht vorzeitig seine Karriere beenden möchte. Die aktuellen Online-Ratschläge des WDR muss man dagegen nicht ganz ernst nehmen.
Beim Chef um Erlaubnis fragen. Bevor man sich ins närrische Treiben stürzt, sollte man besser schon mal beim Chef vorfühlen. Das gilt erst recht, wenn Alkohol ins Spiel kommt. Mittlerweile haben sogar viele Unternehmen völlige Abstinenz verordnet. Wo das Duzen nicht eh zum Büroalltag dazu gehört, sollte das in Feierlaune mit dem Boss ausgetauschte Du am nächsten Tag noch einmal kritisch überprüft werden.
Diskretion bei der Kostümwahl. Es schätzt nicht jeder Schreibtisch-Nachbar, wenn ihn plötzlich eine rote Pappnase anleuchtet oder ihm ein Darth Vader gegenübersitzt. Bevor man in das Hasen-Ganzkörper- oder das tief dekolletierte Krankenschwester-Kostüm schlüpft, sollte man das mit Chef oder Kollegen abstimmen. Manchem ist dabei allerdings nicht zu helfen, der kann nicht mal den Casual Friday richtig.
Die Nerven der Kollegen schonen. Chronische Karnevalsmuffel sollte man besser in Ruhe lassen. Sie schätzen es nicht, sich einen kollektiven Spaß verordnen zu lassen. Manche müssen auch schlicht ihre Terminliste abarbeiten, selbst an Karneval. Die Feierwütigen sollten sich also bei der Polonäse durchs Büro beherrschen und sich für die Fete einen Raum ab vom Schuss suchen.
Urlaub ist nicht selbstverständlich. Weiberfastnacht, Rosenmontag oder Aschermittwoch sind Brauchtum und zählen nicht zu den gesetzlichen Feiertagen. Wer feiern will, sollte Urlaub einreichen. Wer einfach nicht am Arbeitsplatz erscheint, kann Probleme bis hin zur Abmahnung oder Kündigung bekommen. Haben die Angestellten drei Jahre lang am Rosenmontag oder Faschingsdienstag einen halben Tag frei gehabt, können sie sich in darauffolgenden Jahren darauf berufen. „Betriebliche Übung“ heißt das schöne Wort dafür.
Nicht wahllos Kollegen küssen. Selbst in Köln und Mainz hat das „Bützen“ – laut Duden Rheinisch für Knutschen - Grenzen. „Kölsche Mädcher künne bütze“ hin oder her, Kolleginnen können sonst ganz schnell sauer werden. Wenn das Küssen schon sein muss, dann lieber auf die Wange. Ansonsten sollte man die Körpersprache der anderen beachten, bevor man zu küssen anfängt.
Am besten Betriebsfeier anberaumen. Dann gelten die Regeln der Narren. Jeder kann sich einhaken oder schunkeln. Wer das nicht mag, braucht nicht zu kommen. Er muss allerdings dann weiterarbeiten, auch wenn die Polonäse ständig seinen Tisch umrundet. Die Feten im Betrieb sind nur bedingt durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt.
Vorsicht beim Krawatten schneiden. Frauen sollten lieber auf den alten Brauch am „Weiberfasching“ verzichten und nicht wahllos am schmutzigen Donnerstag ab 11 Uhr 11 die Krawatten der Kollegen kürzen. Nicht auszudenken, wenn ein Hamburger oder gar ein Chinese seinen Geschäftstermin aus Versehen auf die tollen Tage gelegt hat. Und auch andere Geschäftsleute haben unter Umständen ihre Designerkrawatte um. Wer ohne seine Einwilligung den teuren Schlips gekürzt bekommt, kann ganz humorlos auf eine Eigentumsverletzung pochen. Jecken im Exil müssen sich umstellen und ihre preußischen Kollegen oder ausländischen Besucher mindestens vorwarnen. Wenn frau doch die Schere ansetzt, sollte sie mindesten ein „darf ich?“ vorausschicken. Vorausschauende Chefs haben für den Fall der Fälle ein Sortiment an Aldi-Krawatten im Schrank.
Dieser Blog wurde verfasst von:
Dorothee
Rothfuß
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