Deswegen müssten versteckte Provisionen (so genannte "Kick-Backs") künftig ausgewiesen werden. Immer wieder stehen Mediaberater in Verdacht, mit Blick auf ihre Provisionen den Verkauf ihrer Produkte und nicht das Wohl der Kunden im Auge zu haben."

Diese Meldung hätte ich dringend und unbedingt gern so gelesen.

Sie wäre einer Sensation. Endlich würde Transparenz ins Geschäft um die Media-Milliarden einkehren. Tatsächlich handelt es sich jedoch um einen Artikel in der "Rheinischen Post" vom 16. Juli 2014 , der das BGH-Urteil zur Offenlegung der Provisionen im Bankengeschäft beschreibt. Ich habe mir lediglich erlaubt "Bankkunden" durch "Werbekunden", "Banken" bzw. "Anlageberater" durch "Mediaagenturen" und "Immobilien"- bzw. "Kapitalanlagen" durch "Mediapakete" etc. zu ersetzen. Man muss zugeben: Beide Meldungen, die tatsächliche zu den Praktiken der Banken ebenso wie die von mir schamlos abgewandelte zu den Praktiken der Mediaagenturen, ergeben den gleichen Sinn.

Man muss auch zugeben: In beiden Fällen handelt es sich um absolut identische Vorgänge. In beiden Branchen - Banken und Media - geht es um Beratung, um Investitionen und Geldflüsse und eben um ursächliche Interessenkonflikte seitens der beratenden Dienstleister.

Für diejenigen, die nicht ganz so tief in der Materie stecken, eine kurze Erläuterung: Die wenigen, marktbeherrschenden Mediaagenturen erhalten auf die Umsätze, die sie mit den Medien tätigen, Kickbacks von den Medienvermarktern - in Form von Rabatten, Freischaltungen und Cash. Diese geben sie nur teilweise an ihre Kunden weiter. Die Werbekunden sind der (nachvollziehbaren) Auffassung, dass diese Kickbacks ihnen in voller Höhe zustehen. Im Raum steht der Vorwurf an die Agenturen, diejenigen Medien zu bevorzugen, von denen sie die höchsten Rabatte erhalten - und damit Medien und Werbeträger zu empfehlen, an denen ausschließlich sie das größere Interesse besitzen. Daher der Interessenskonflikt. Ein Dienstleister, der Vorteile aus dem Einkauf der Medien bezieht, könne nicht gleichzeitig ein neutraler Berater sein.

Da die Mediaagenturen sich also dem gleichen Vorwurf aussetzen wie im aktuellen BGH-Urteil die Banken, müsste gleiches Recht gelten. Da die Mediaagenturen von ihrem äußerst lukrativen Geschäftsmodell nicht abweichen mögen und die Werbekunden ihnen offenbar hilflos gegenüber stehen (wie die Bankkunden den übermächtigen Banken), kann nur der Gesetzgeber eine Lösung herbeiführen. Wie seinerzeit 1993 der französische Gesetzgeber, als er keine andere Möglichkeit sah, als das "Loi Sapin" zu beschließen.

Ich denke, ich rede mal mit dem BGH, ob sich da nicht etwas machen lässt…  

* Thomas Koch, Agenturgründer, Ex-Starcom-Manager, Wirtschaftswoche-Kolumnist, Herausgeber von "Clap" und Media-Persönlichkeit des Jahres, bloggt für W&V. Er ist "Mr. Media".


Autor: Thomas Koch

Eine Ikone der Branche. Der Agenturgründer und frühere Starcom-Manager kennt in der Media-Branche alles und jeden. Thomas Koch ist Mr. Media.