Autocomplete:
Bettina Wulff einigt sich mit Google
Ursprünglich wäre am Freitag der Rechtsstreit zwischen Bettina Wulff, ehemalige Gattin des ehemaligen Bundespräsidenten, vor dem Hamburger Landgericht in eine neue Runde gegangen. Nun haben sich beide Parteien außergerichtlich geeinigt. Google sichert zu, dass bestimmte Wort-Kombinationen dauerhaft aus der Autocomplete-Funktion entfernt bleiben.
Ursprünglich wäre am Freitag der Rechtsstreit zwischen Bettina Wulff, ehemalige Gattin des ehemaligen Bundespräsidenten, vor dem Hamburger Landgericht in eine neue Runde gegangen. Nun haben sich beide Parteien außergerichtlich geeinigt. Google sichert zu, dass bestimmte Wortkombinationen dauerhaft aus der Autocomplete-Funktion entfernt bleiben. Das teilte Wulffs Rechtsanwalt Simon Bergmann von der Berliner Kanzlei Schertz Bergmann Rechtsanwälte mit.
In dem vor dem Landgericht Hamburg anhängigen Verfahren ging es um die sogenannte Autocomplete-Funktion des Suchmaschinenbetreibers. Bettina Wulff hatte sich dagegen gewehrt, dass bei Eingabe ihres Namens über die Autocomplete-Funktion von Google eine Vielzahl von persönlichkeitsverletzenden Wortkombinationen angezeigt wird. Sie alle verweisen auf mögliche Verbindungen Bettina Wulffs ins Rotlicht-Milieu. Da der Suchmaschinenbetreiber außergerichtlich nicht bereit war, die entsprechenden Wortkombinationen zu sperren, reichte Bettina Wulff im September 2012 Klage beim Landgericht Hamburg ein. Mit der Klage wurde zuletzt die Sperrung von insgesamt 43 Wortkombinationen verlangt.
Seit einiger Zeit waren die streitgegenständlichen Wortkombinationen nicht mehr in der Autocomplete-Funktion der Google-Suche erschienen. In dem Vergleich hat Google nunmehr erklärt und sich insofern auch verpflichtet, entsprechend seiner Richtlinien, die unabhängig vom Rechtsstreit geändert wurden, Vorsorge dafür zu treffen, dass die von Wulff beanstandeten Wortkombinationen in der Autocomplete-Funktion der Google-Suche im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht wieder angezeigt werden. Insofern ist eine richterliche Entscheidung hinfällig.
In der langwierigen Auseinandersetzung half Wulff auch das Urteil des BGH vom Mai 2013, das feststellte, dass Suchmaschinen Wortkombinationen aus ihrer automatischen Vervollständigung streichen müssen, wenn sie erfahren, dass damit Persönlichkeitsrechte verletzt werden.