Zwar verwirft der Europäische Gerichtshof die Richtlinie komplett, nicht aber das Prinzip der Vorratsdatenspeicherung. In dem Urteil heißt es, dass diese "eine dem Gemeinwohl dienende Zielsetzung darstellt." Sie helfe im Kampf gegen schwere Kriminalität und diene der öffentlichen Sicherheit. Allerdings gehe es um die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs.

Die Vorratsdatenspeicherung ist in der EU hoch umstritten. In Deutschland gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung dazu. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutschen Vorgaben 2010 gekippt. Die damalige schwarz-gelbe Regierung konnte sich danach nicht auf eine Neufassung einigen. Gegen die Speicherung hatten eine irische Bürgerrechtsorganisation, die Kärntner Landesregierung und mehrere Tausend Österreicher geklagt. dpa/aj


Autor: Anja Janotta

seit 1998 bei der W&V - ist die wohl dienstälteste Onlinerin des Hauses. Am liebsten führt sie Interviews – quer durch die ganze Branche. Neben Kreativ- und Karrierethemen schreibt sie ab und zu was völlig anderes - Kinderbücher. Eines davon dreht sich um ein paar nerdige Möchtegern-Influencer.