Netz-Politik:
EuGH entscheidet: Keine Vorratsdatenspeicherung mehr
Verbindungsdaten dürfen in Euro ohne konkreten Anlass nicht mehr gespeichert werden. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden und das EU-Gesetz gekippt. Verhältnismäßig muss die Speicherung sein.
Verbindungsdaten dürfen in Euro ohne konkreten Anlass nicht mehr gespeichert werden. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden und das umstrittene EU-Gesetz gekippt. Die massenhafte Speicherung Telefon- und Itnernet-Verbindungsdaten ohne Grund sei ein "Eingriff von großem Ausmaß und von besonderer Schwere" in die Grundrechte der Bürger, so die Luxemburger Richter. (Rechtssachen C-293/12 und C-594/12). Das Recht auf Datenschutz und Achtung des Privatlebens gehen vor. Nun rudert auch der deutsche Justizminister Heiko Maas (SPD) zurück und will keinen entsprechenden deutschen Gesetzentwurf mehr vorlegen, weil Deutschland jetzt nicht mehr zu der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie verpflichtet ist.
Mit der Vorratsdatenspeicherung sollen schwere Verbrechen und Terrorismus bekämpft werden. Aber die Richter kritisieren, dass die Verbindungsdaten sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben von Bürgern ermöglichten, etwa auf ihren Aufenthaltsort, auf Reisen oder soziale Beziehungen - und zwar, ohne dass die Betroffenen davon etwas erfahren. Dies könne bei den Bürgern "das Gefühl erzeugen, dass ihr Privatleben Gegenstand einer ständigen Überwachung ist", heißt es in dem Urteil. Der Gesetzgeber habe beim Erlass der Richtlinie von 2006 die Grenzen der Verhältnismäßigkeit überschritten. Man habe sich nicht auf ein notwendiges Maß beschränkt, sondern ohne jede Differenzierung oder Ausnahme alles erfasst. Ebenso ein Dorn im Auge ist, dass die nationalen Behörden ohne Einschränkung auf Daten zugreifen und der Zugang nicht an bestimmte Straftaten oder an eine richterliche Anordnung geknüpft ist.
Zwar verwirft der Europäische Gerichtshof die Richtlinie komplett, nicht aber das Prinzip der Vorratsdatenspeicherung. In dem Urteil heißt es, dass diese "eine dem Gemeinwohl dienende Zielsetzung darstellt." Sie helfe im Kampf gegen schwere Kriminalität und diene der öffentlichen Sicherheit. Allerdings gehe es um die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs.
Die Vorratsdatenspeicherung ist in der EU hoch umstritten. In Deutschland gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung dazu. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutschen Vorgaben 2010 gekippt. Die damalige schwarz-gelbe Regierung konnte sich danach nicht auf eine Neufassung einigen. Gegen die Speicherung hatten eine irische Bürgerrechtsorganisation, die Kärntner Landesregierung und mehrere Tausend Österreicher geklagt. dpa/aj