Für den stationären Handel mit Geschäften über 400 Quadratmetern Fläche gilt die Rücknahmepflicht schon seit vergangenem Herbst. Viele Große wie Media-Markt nahmen die Kleingeräte ohnehin seit Jahren freiwillig an. Online-Händler erhielten eine neunmonatige Übergangsfrist. Von ihnen gab es viel Widerstand gegen das Gesetz, weil sie die Rücksendekosten fürchteten, speziell aus dem Ausland, den das Elektrogerätegesetz setzt eine EU-Richtlinie um. "Auf den Handel kommen auch deutlich höhere bürokratische Hürden zu, wenn er ins Ausland verkauft", sagte Wenk-Fischer. Auch hier würden spezialisierte Dienstleister beauftragt. (dpa)


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Autor: W&V Redaktion

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