Landgericht Frankfurt:
Uber will Verbotsurteil nicht hinnehmen
Der umstrittene Fahrdienstvermittler Uber steht mit seinem Dienst UberPop in Deutschland vor dem Aus. In einer Grundsatzentscheidung hat das Landgericht Frankfurt dem Internetunternehmen untersagt, Personenfahrten zu vermitteln. Das Geschäftsmodell mit dem Smartphone-Dienst sei rechtswidrig.
Der umstrittene Fahrdienstvermittler Uber steht mit seinem Dienst UberPop in Deutschland vor dem Aus. In einer Grundsatzentscheidung hat das Landgericht Frankfurt (Az. 3-08 O 136/14, Urteil vom 18.3.) dem Internetunternehmen untersagt, Personenfahrten zu vermitteln. Das Geschäftsmodell mit dem Smartphone-Dienst sei wettbewerbswidrig. Den Privatfahrern fehle die dafür notwendige Lizenz. Uber stifte damit die Fahrer zum Rechtsbruch an. Das US-Unternehmen will dennoch weitermachen.
Beim Service UberPop bieten Privatleute mit ihren Autos über eine Handy-Anwendung (App) ihre Fahrdienste an. Uber hat seinen Service in den fünf Großstädten Frankfurt, Berlin, Hamburg, München und Düsseldorf gestartet. In all diesen Städten sind Behörden oder Gerichte gegen Uber vorgegangen. In Frankfurt hatte nun das deutsche Taxigewerbe geklagt.
Uber nannte das Verbot von UberPop einen Verstoß gegen die europäische Niederlassungsfreiheit und kündigte Schritte gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil an. Man werde den Dienst UberPop in Frankfurt und München weiterhin anbieten. Die Angebote in Hamburg, Berlin und Düsseldorf seien von dem Urteil gar nicht betroffen, sagte ein Sprecher der dpa. Dort gelte das Angebot UberPop als Mitfahrzentrale, da der Selbstkostenpreis von 35 Cent pro Kilometer nicht überschritten werde. Auch dort werde Uber seinen Dienst weiter anbieten.
In der Taxibranche stieß das Urteil dagegen auf einhellige Begeisterung. Die Genossenschaft Taxi Deutschland sprach von einem "ausgesprochen guten Tag". "Wir freuen uns, wir haben heute Recht erhalten", sagte Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft. Ubers Geschäftsmodell basiere auf "Rechtsbruch". Auch der BZP, Deutscher Taxi- und Mietwagenverband, begrüßte die Entscheidung des Gerichts. "Endlich ist auf juristischer Ebene in der Sache entschieden worden, dass Ubers Geschäftsmodell gegen das Personenbeförderungsgesetz verstößt", kommentierte Michael Müller, Präsident des BZP.
Auch die Bundestagsfraktion der SPD begrüßte die Entscheidung als eine "Stärkung zur Einhaltung sozialer Standards im Beförderungsgewerbe und des Personenbeförderungsgesetzes". "Der Mindestlohn gilt deutschlandweit und darf nicht durch derartige intransparente Scheinselbstständigkeitsmodelle unterwandert werden", sagte die verkehrspolitische Sprecherin Kirsten Lührmann.
Die Frankfurter Handelskammer hatte bereits vor dem Urteil in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass Uber gegen das Personenbeförderungsgesetz verstoße. Es handle sich bei dem Dienst UberPop um eine vertraglich geregelte Beförderung gegen Entgelt und nicht um einen Mitfahrdienst zum Selbstkostenpreis. Ubers Anwälte hatten diese Auffassung mit dem Argument zurückgewiesen, jeder Nutzer könne letztlich selbst entscheiden, was er für die Fahrt bezahle.
Der Kammervorsitzende Joachim Nickel hatte außerdem auf den mangelhaften Rechtsschutz für Anbieter und Nutzer der Fahrten hingewiesen. Außerdem zahle Uber - mit Europasitz in den Niederlanden - keine Steuern in Deutschland. Die Firma sei Teil des europäischen Binnenmarkts, entgegneten deren Anwälte. Jeder Fahrer müsse sein Einkommen auch in Deutschland versteuern.
Uber kann gegen das Urteil, dessen genaue Begründung erst in drei Wochen vorliegt, Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt einlegen. Allerdings könnte das Taxigewerbe schon jetzt dafür sorgen, dass das Urteil vollstreckt wird. Dafür müsste Taxi Deutschland 400.000 Euro beim Gericht hinterlegen.