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Unister-Affäre: Die bizarre Krisenkommunikation
Der Konflikt zwischen Unister und "Computer Bild" geht in die nächste Runde: Das Landgericht Leipzig hat nun eine Einstweilige Verfügung gegen den Springer-Titel erlassen. Eine inhaltliche Entscheidung über die von "Computer Bild" erhobenen "Abzocke"-Vorwürfe ist das allerdings nicht. Die EV bezieht sich nicht auf die Vorwürfe gegen das Unternehmen, gegen die sich Unister anwaltlich wehrt, sondern gegen eine Artikelpassage über die Staatsanwaltschaft. Untersagt ist der "Computer Bild" nun eine Behauptung darüber, dass die Oberstaatsanwaltschaft Dresden die Leipziger zu neuen Ermittlungen aufgefordert habe.
Die Interpretationen über diese EV gehen auseinander: Während Unister-Unterstützer daraus ableiten, dass die aktuelle Computerbild ab sofort in der bisherigen Version nicht mehr unverändert verbreitet werden dürfe, was sich grob als Vertriebsverbot umschreiben ließe, stellt Axel Springer fest, dass sie nur die Behauptung nicht wiederholen dürften - und sich zudem auch gegen die im Eilverfahren verhängte EV wehren werden. Das Medienhaus hält an den Vorwürfen fest und ist auch zuversichtlich, zur beanstandeten Passage schlüssiges Material vorlegen zu können. Ohnehin ist es bemerkenswert, dass sich in der Auseinandersetzung der aktuell verhandelte Kritikpunkt um zwischen Staatsanwaltschaften getätigten Äußerungen dreht.
Die Auseinandersetzung dürfte sich weiter fortsetzen, auch außerhalb der Gerichte. Denn sowohl der Artikelautor als auch Bloggerstimmen werden von der jeweiligen Gegenpartei kritisch beäugt. Genau wie Geschäftsfelder, in denen die Unternehmen zueinander in Konkurrenzverhältnissen stehen könnten.
Für Irritation sorgt auch die Kommunikationsarbeit in Sachen Unister. Das Online-Unternehmen selbst hält sich auffallend zurück. Zumindest bis Freitagnachmittag hat die ansonsten sehr rührige Pressestelle von Unister kein Statement auf der Holding-Website veröffentlicht. Massive PR-Unterstützung erhält Unister vom Hamburger Journalisten Carsten Hennig, der einen Touristik-Fachdienst namens www.hottelling.net betreibt. Hennig verschickte am Freitag eine ots-Meldung, die sich über weite Strecken wie eine verdeckte Pressemitteilung von Unister liest ("Computerbild-Verbreitung gerichtlich untersagt - Unister verbessert Nutzerfreundlichkeit........Heute sind Portale wie ab-in-den-urlaub.de oder fluege.de vom Online-Reisevertrieb nicht mehr wegzudenken. ").
Auf Nachfrage von W&V Online versicherte Hennig, nicht von Unister bezahlt zu werden. Er sei dem Unternehmen zwar "eng verbunden", geschäftliche Beziehungen bestünden aber nicht. Auch Unister-Sprecher Konstantin Korosides erklärt gegenüber W&V Online, Hennig nicht als PR-Dienstleister einzusetzen. Hennig ist nach eigener Darstellung mit Unister-Testimonial Reiner Calmund befreundet. Er habe "Calli" in dessen Asien-Urlaub über das aktuelle Image-Problem von Unister informiert und vorgeschlagen, Krisen-Kommunikation zu betreiben - ein Freundschaftsdienst also. Calmund habe ihn aber weder beauftragt noch zahle er dafür, so Hennig. Geschäftliche Verbindungen pflege er allenfalls mit dem Hotelkritiker Heinz Horrmann, der mit Calmund gemeinsame Medienauftritte absolviert, etwa in der Vox-Show "Kocharena" und auf Calmund Internet-Kanal Calli TV.
Springer will gegen Hennigs Berichterstattung nun "mit allen juristischen Mitteln" vorgehen. Auch gegen die Einstweilige Verfügung werde man Widerspruch einlegen, kündigte Verlagssprecher Tobias Fröhlich gegenüber W&V Online an. Die umstrittene "Computer Bild"-Ausgabe bleibt demnach im Handel. (rp/fz)

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