Bei den zwölf betroffenen Nutzungsbestimmungen geht es laut vzbv unter anderem um das Recht von Google, Anwendungen von einem Gerät zu entfernen, Funktionen von Diensten abzuschaffen sowie sämtliche in
den Diensten eingestellte Daten zu überprüfen, zu ändern und zu löschen. Auch dass sich Google das Recht vorbehielt, die Nutzungsbestimmungen einseitig ohne Einwilligung des Verbrauchers zu ändern, hielt der vzbv für unangemessen benachteiligend.