IQ Digital Media Marketing:
Urteil: Vermarkter sind keine Vertreter
Rechtlich sind Online-Werbevermarkter keine Handelsvertreter. Zu diesem Urteil kam das Landgericht Düsseldorf und wies eine Klage des Vermarkters IQ Digital Media Marketing zurück.
Rechtlich sind Online-Werbevermarkter keine Handelsvertreter. Zu diesem Urteil kam das Landgericht Düsseldorf und wies eine Klage des Vermarkters IQ Digital Media Marketing zurück. Der Handelsblatt-Vermarkter hatte gegen den Ex-Mandanten Netzwelt auf Zahlung eines Handelsvertreterausgleichs geklagt.
Mehr als zwei Jahre zog sich der Fall nun hin. 2010 hatte Netzwelt-Chef Sascha Hottes die Werbevermarktung in die Verantwortung von IQ gelegt. Seinerzeit lag Netzwelt unter den Techniksites auf Rang fünf im Agof-Ranking. 2012 wechselte Hottes zum Telekom-Vermarkter Interactive Media. Der wenig begeisterte IQ-Chef Christian Herp forderte daraufhin den Handelsvertreterausgleich.
Es ging immerhin um eine sechsstellige Summe – ein solcher Ausgleich entspricht ungefähr einer Jahresprovision. Das Gesetz schützt mit dieser Zahlung eigentlich Vertreter. Denn deren Auftraggeber profitieren weiterhin von Kundenbeziehungen, die auf die Vertretertätigkeit zurückgehen. "Offensichtlich ist es uns nicht gelungen zu verdeutlichen, dass ein wesentlicher Benefit unserer Vermarktung in der Generierung dauerhafter Kundenbeziehungen für die Websites besteht", sagt Herp. Der Richter habe betont, IQ sei kein Handelsvertreter, sondern ein Onlinevermarkter – auch wenn im Vertrag diese Bezeichnung verwendet wird.
Mehr zum Hintergrund lesen Sie in der aktuellen Kontakter-Ausgabe 19/2015 .