"Mit dem Gesetz sind faire betriebliche Entgeltstrukturen zu einem breit diskutierten Thema geworden. Viele Unternehmen haben verstanden, dass sie gleiche Löhne und gleiche Chancen für Frauen und Männer gewährleisten müssen, wenn sie im Wettbewerb um die besten Fachkräfte ein attraktiver Arbeitgeber sein wollen", sagt Bundesfrauenministerin Franziska Giffey. "Die erste Überprüfung des Gesetzes zeigt, es war ein erster wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz. Aber sie liefert auch Hinweise, an welchen Stellschrauben wir noch drehen müssen."

Mögliche Handlungsoptionen laut Gutachten könnten unter anderem die Erhöhung der Bekanntheit des Gesetzes insgesamt, die Vereinfachung des Auskunftsverfahrens sowie die Prüfung von Sanktionen bei einer Verletzung der Berichtspflicht sein.

Unter www.fpi-lab.org wurde soeben auch ein neues Online-Tool für die Unternehmen freigeschaltet. Das vom BMFSFJ in Auftrag gegebene Tool bietet einen systematischen Überblick über bestehende betriebliche Prüfinstrumente und soll den Unternehmen die Auswahl des „richtigen“ Instruments erleichtern.

Das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (EntgTranspG) ist vor ziemlich genau zwei Jahren, im Juli 2017, in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist, das Gebot der gleichen Entlohnung von Frauen und Männern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit in der Praxis durchzusetzen und die fehlende Transparenz in betrieblichen Entgeltstrukturen zu bekämpfen. Bestandteil des Gesetzes ist auch, dass es regelmäßig, erstmals zwei Jahre nach Inkrafttreten, im Hinblick auf seine Wirksamkeit überprüft wird.