Aust geht vors Gericht
Am kommenden Montag verhandelt das Arbeitsgericht Hamburg über den derzeit womöglich prominentesten arbeitsrechtlichen Streit im deutschen Mediengeschäft. Denn am 4. Februar um 10.30 Uhr ist zwischen dem scheidenden Spiegel-Chefredakteur Stefan Aust und dem Spiegel-Verlag ein Gütetermin.
Am kommenden Montag verhandelt das Arbeitsgericht Hamburg über den derzeit womöglich prominentesten arbeitsrechtlichen Streit im deutschen Mediengeschäft. Denn am 4. Februar um 10.30 Uhr ist zwischen dem scheidenden Spiegel-Chefredakteur Stefan Aust und dem Spiegel-Verlag ein Gütetermin (Az.: 11 CA 562/07) festgesetzt. Dies bestätigt eine Gerichtssprecherin. Der Termin wäre hinfällig, wenn sich die Parteien vorher außergerichtlich einigen sollten. Danach sieht es derzeit allerdings nicht aus. Hinter den Kulissen ringt Aust seit Wochen um seine Abfindung. Und die könnte für den Spiegel-Verlag teuer werden. Wie der Kontakter aus Kreisen des Unternehmens erfuhr, pocht der Journalist offenbar darauf, dass seine Tätigkeit als Chefredakteur Ende 2010 aufhört und nicht bereits Ende 2008.
Der Grund: Eine zeitliche Teilung seines vor Jahren geschlossenen Anstellungsvertrages auf zunächst drei Jahre sei angeblich arbeitsrechtlich nicht zulässig gewesen, heißt es im Umfeld von Aust. Diese Meinung werde durch eine von zwei anwaltlichen Rechtsauskünften gestützt, die die damalige Spiegel Mitarbeiter-KG unter Führung von Thomas Darnstädt vor Abschluss des Arbeitsvertrags mit Aust einholte, heißt es. Sollte diese Rechtsauffassung stimmen, dürfte Aust deutlich mehr Abfindung erwarten als nur die Gehälter bis Ende 2008.