Der Grund für die Beschwerde? Es sieht danach aus. Aus Sicht des Bonner Konzerns seien die vereinbarten Auflagen bei der kartellrechtlichen Genehmigung nicht ausreichend, um für einen funktionierenden Wettbewerb mit den Wohnungsbaugesellschaften zu sorgen, begründet ein Unternehmenssprecher gegenüber "dpa" den Schritt.


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.