Vergütung für DVB-T-Empfang?:
BGH lässt Gema mit Gebührenforderung in Hotels abblitzen
Für das Hotel-Fernsehgerät mit DVB-T-Zimmerantennen sind keine Urheber-Vergütungen fällig - entschied der BGH.
Hoteliers müssen keine Urheber-Vergütung zahlen, wenn ihre Gäste in den Zimmern Fernsehprogramme nur über eine digitale Zimmerantenne (DVB-T) empfangen können. Dies ist keine öffentliche Wiedergabe, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe (Az.: I ZR 21/14). Damit unterlag in letzter Instanz die Verwertungsgesellschaft für musikalische Urheberrechte Gema.
Hintergrund: Sie hatte von einem Berliner Hotel 765 Euro Gebühren gefordert. Das Hotel hat in 21 Zimmern Fernsehgeräte mit DVB-T-Zimmerantennen, mit denen die Gäste digitale terrestrische Fernsehprogramme empfangen können. Diese Übertragungsart ist für Hotels aber eher selten: Die meisten Fernsehprogramme kommen via Kabel oder Satellit ins Zimmer und sind damit vergütungspflichtig. Das gleiche gilt für Fernseher in Gaststuben. Das Berliner Hotel hat die Zimmer nach Feststellung des BGH hingegen nur mit Fernsehern ausgestattet und nicht in die Rechte von Urhebern oder Leistungsschutzberechtigten zur öffentlichen Wiedergabe ihrer Werke oder Leistungen eingegriffen. Das "bloße Bereitstellen von Einrichtungen, die eine Wiedergabe ermöglichen oder bewirken", sei keine Wiedergabe.
Die Gema vertritt Urheberrechte von Komponisten, Songtextern und Musikverlegern. Bei den Vorinstanzen hatte die Verwertungsgesellschaft erfolgreich auf Vergütung geklagt. Sie waren davon ausgegangen, dass die über die DVB-T-Hotel-Fernseher ausgestrahlte Musik eine öffentliche und vergütungspflichtige Wiedergabe von Rundfunksendungen ist. Darauf hatte bei der mündlichen BGH-Verhandlung auch der Gema-Anwalt gepocht: ”Entscheidend ist die Übertragung und Verbreitung des Fernsehsignals im Gästezimmer“, meinte er. Auf welchem technischen Weg dieses in die Zimmer komme, könne nicht ausschlaggebend sein.
Das sah der BGH anders und hob ein Urteil des Landgerichts Berlin vom November 2013 auf.