Im Rundfunkstaatsvertrag heißt es in der entsprechenden Passage, dass "Schleichwerbung, Produkt- und Themenplatzierung" grundsätzlich nicht erlaubt sind, jedoch unter bestimmten Voraussetzungen. So gelte unter anderem: "Das Produkt darf nicht zu stark herausgestellt werden; dies gilt auch für kostenlos zur Verfügung gestellte geringwertige Güter."

Bahlsen ist ein langjähriger Werbepartner des Formats. Der Product-Placement-Ansatz des Unternehmens gilt als gelungen.