Springer wies in Mitteilung am Donnerstag darauf hin, dass die Richterin mehrere Berichte ausdrücklich als "harmlos" bezeichnet habe, die zuvor von Kachelmanns Anwalt wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechtes angegriffen worden waren. Das Haus Springer beharrt nun darauf, dass es "keine Kampagne gegen Kachelmann" gegeben habe.

Es geht in dem Rechtsstreit um den Vorwurf schwerer Verletzungen von Kachelmanns Persönlichkeitsrecht durch die Prozessberichterstattung verschiedener Springer-Titel. Der Wettermoderator war 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden.

Update: Kachelmann erleidet derzeit eine weitere späte Niederlage - im juristischen Gefecht mit seiner Ex-Geliebten: Die Radiomoderatorin durfte ihre Vergewaltigungsvorwürfe auch nach dem Freispruch Kachelmanns öffentlich bekräftigen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Die Frau hatte der Zeitschrift "Bunte" 2011 zwei Wochen nach dem Freispruch des Wettermoderators ein Interview gegeben, in dem sie ihre Vorwürfe wiederholte. Aus Sicht der Karlsruher Richter war das von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das habe auch mit dem Verhalten Kachelmanns und seiner Anwälte zu tun, die sich zuvor ebenfalls nicht sachlich geäußert hätten, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Beschluss vom 10. März. Daraus ergebe sich ein ”Recht auf Gegenschlag“. (Az. 1 BvR 2844/13)

ps/dpa


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.