Rechtsstreit:
Gericht könnte "Bild"-Entschädigung für Kachelmann kürzen
Bei "schweren Persönlichkeitsverletzungen" bei "Bild" will das OLG Köln Jörg Kachelmann deutlich weniger Entschädigung zugestehen als die Vorinstanz.
Auf bis zu 240.000 Euro weniger Geldentschädigung aus dem Hause "Bild" muss sich offenbar Wettermoderator Jörg Kachelmann einstellen. Noch hat das Oberlandesgericht Köln in zweiter Instanz keine Entscheidung gefällt.
Doch die Vorsitzende Richterin erklärte am Donnerstag, nach vorläufiger Würdigung erwäge das Gericht für "schwere Persönlichkeitsverletzungen" im Online-Bereich lediglich eine Entschädigung von 180.000 bis 190.000 Euro. Auch bei Print würde das OLG weniger zugestehen, zumal nun eine Gesamtsumme zwischen 395.000 und 415.000 Euro für Kachelmann im Raum steht.
In erster Instanz hatte das Landgericht Köln dem 57-Jährigen im Online-Bereich 300.000 Euro zugesprochen. Im Printbereich hatte das Landgericht das Medienhaus Axel Springer zur Zahlung von 335.000 Euro verurteilt, wodurch sich insgesamt eine Rekordsumme von 635.000 Euro ergeben hatte.
In dem vorliegenden Fall geht es der Richterin zufolge um die Grenzen einer grundsätzlich zulässigen Berichterstattung und um eine Abwägung zwischen der Freiheit der Presse und den Persönlichkeitsrechten des Betroffenen. Bei der ”Bild“-Berichterstattung über den Kachelmann-Prozess konnte das Oberlandesgericht - wie schon das Landgericht - nun keine zielgerichtete Kampagne erkennen. Allerdings habe die Zeitung in ihrer gedruckten Ausgabe und online mehrfach die Grenzen des Erlaubten überschritten und Kachelmanns Persönlichkeitsrecht schwer verletzt. Das gelte etwa für Fotos von ihm im Gefängnishof.
Springer wies in Mitteilung am Donnerstag darauf hin, dass die Richterin mehrere Berichte ausdrücklich als "harmlos" bezeichnet habe, die zuvor von Kachelmanns Anwalt wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechtes angegriffen worden waren. Das Haus Springer beharrt nun darauf, dass es "keine Kampagne gegen Kachelmann" gegeben habe.
Es geht in dem Rechtsstreit um den Vorwurf schwerer Verletzungen von Kachelmanns Persönlichkeitsrecht durch die Prozessberichterstattung verschiedener Springer-Titel. Der Wettermoderator war 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden.
Update: Kachelmann erleidet derzeit eine weitere späte Niederlage - im juristischen Gefecht mit seiner Ex-Geliebten: Die Radiomoderatorin durfte ihre Vergewaltigungsvorwürfe auch nach dem Freispruch Kachelmanns öffentlich bekräftigen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Die Frau hatte der Zeitschrift "Bunte" 2011 zwei Wochen nach dem Freispruch des Wettermoderators ein Interview gegeben, in dem sie ihre Vorwürfe wiederholte. Aus Sicht der Karlsruher Richter war das von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das habe auch mit dem Verhalten Kachelmanns und seiner Anwälte zu tun, die sich zuvor ebenfalls nicht sachlich geäußert hätten, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Beschluss vom 10. März. Daraus ergebe sich ein ”Recht auf Gegenschlag“. (Az. 1 BvR 2844/13)
ps/dpa