Die Entscheidung der ZAK halte das Unternehmen daher für "unzutreffend". Springer warte nun nach eigenen Angaben den Bescheid der MABB ab, der die Entscheidung der Kommission umsetzt. Das Unternehmen werde prüfen, wie darauf reagiert werden soll, heißt es.

Die Haltung verwundert wenig; ein Streit um Rundfunklizenzen für Streamer schwelt seit einiger Zeit. So mischten sich im Frühjahr die Macher des Webvideopreises ein. In einem offenen Brief warfen Markus Hündgen und Dimitrios Agirakos den Medienanstalten unter anderem vor, dass das Verfahren zu bürokratisch sei. Die Diskussion bekam neuen Anschub, als der Twitch-Kanal des Angebots PietSmietTV als zulassungspflichtiges Rundfunkangebot eingestuft wurde – wie jetzt auch "Bild live", "Die richtigen Fragen" und der "Bild Sport-Talk mit Thorsten Kinhöfer".


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.