Übrigens: Das Bundesverwaltungsgericht wird im März die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags prüfen. Dann werden in Leipzig die ersten von insgesamt 25 anhängigen Klagen gegen den Beitrag verhandelt. Mehrere Privatkläger halten die Abgabe für verfassungswidrig. Sie besitzen entweder nur ein Radio oder gar kein Gerät. Zahlen müssen sie trotzdem, weil der Beitrag inzwischen pro Haushalt erhoben wird. Das sei willkürlich und verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz der Verfassung.

Später im Jahr steht dann auch noch unter anderem die Klage von Sixt zur Verhandlung an. Auch die Münchner halten den Rundfunkbeitrag für rechtswidrig. Es werde einfach vermutet, dass in jeder Filiale Rundfunk empfangen werde - obwohl das gar nicht der Fall sei. Früher mussten Betriebe die Zahl ihrer Geräte melden.

ps/dpa


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.