Der deutsche Glücksspielstaatsvertrag, der seit 2008 das Monopol der Länder auf Glücksspiel, Lotto und Sportwetten zementiert, ist vergangene Woche überraschend von den Brüsseler Richtern gekippt worden. Sie argumentieren, dass das Verbot privater Anbieter unter Hinweis auf die Spielsucht nicht rechtens ist, solange die Länder für Lotto werben und Glücksspielautomaten zulassen.


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.