Der Leser erhalte damit kein gleichwertiges Äquivalent, so die Wettbewerbszentrale. Von einer Empfehlung im eigentlichen Sinne, nämlich der Möglichkeit, nach Abwägung von Für und Wider eine bewusste Kaufentscheidung zu treffen, könne hier nicht die Rede sein. Funke hat nach Angaben der Wettbewerbszentrale "die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben".

Peter Solf, Mitglied der Geschäftsführung der Selbstkontrollinstitution Wettbewerbszentrale, über den Vorfall:

"Auf dem Markt der Programmzeitschriften wird zwar mit harten Bandagen gekämpft. Der irreführende Verkauf einer völlig anderen Zeitschrift unter dem Titelblatt einer den Lesern bekannten Zeitschrift ist uns bisher noch nicht begegnet."

Im November 2015 hatte Funke mit "TV Wissen" einen Mix aus TV- und Wissenszeitschrift gestartet. Mitte Juni wurde bekanntgegeben, dass das Magazin vom Markt genommen werde, weil es nicht gelungen war, "breitere Leserschichten für das Heft zu gewinnen", wie es damals hieß. 

Die Wettbewerbszentrale mit Sitz in Bad Homburg wird als gemeinnützige Organisation von mehr als 1200 Unternehmen und über 800 Kammern und Verbänden der Wirtschaft getragen.


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.