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ARD bringt weitere Online-Angebote an den Start

Das bereits die „Taggeschau“-App auf harsche Kritik seitens der Privatsenders gestoßen ist, scheint die ARD nicht weiter zu kümmern. Zwei weitere Online-Angebote werden nun den internen Dreistufentest mit allen Freiheiten bestehen. Die Rede ist von "Sportschau.de" und "Boerse.ard.de".

Text: Katharina-Viktoria Drexler

16. März 2010

Die ARD winkt zwei weitere öffentlich-rechtliche Online-Seiten durch den Drei-Stufen-Test. Der "FAZ" liegen nach einem Bericht interne Papiere der ARD vor, die belegen, dass die Senderanstalt jegliche Kritik gegen "Sportschau.de" und "Boerse.ard.de" zurückweist, die Kosten für angemessen hält und sogar eine entsprechende Expansion anregt.

Laut "FAZ" zeichne sich vor allem das Angebot „Boerse.ard.de“ durch einen laxen Umgang mit dem Erfordernis des „Sendungsbezugs“ aus. Der Intendant des für die Plattform zuständigen HR, Helmut Reitze, versuchte entsprechende Bedenken auszuräumen, indem er versichert „rundfunktypische Darstellungsformen“ wie Interviews und Hintergrundberichte würden noch erstellt. Auswirkungen auf die 107 Konkurrenzangebote seien überdies als gering einzustufen.

Ähnlich handhabt es der für das Angebot „Sportschau.de“ zuständige WDR-Rundfunkrat. Die FAZ zitiert: „Der WDR-Rundfunkrat sieht in ‚Sportschau.de‘ einen unverzichtbaren publizistischen Beitrag auf dem Markt des Online-Sport-Angebots.“ Dabei sei es unerheblich, ob „darin ein ‚Mehrwert‘ gesehen wird oder nicht“. Schließlich biete das Angebot „eine besondere gesellschaftliche Integrationsfunktion“. Gemeint ist die „Einbeziehung von Breiten- und Randsportarten“, die „besondere Berücksichtigung des Behindertensports“ und „hochwertige Dossiers“. Tatsächlich ist sportschau.de in erster Linie ein Fußball-Portal, das, wie sein TV-Vorbild, vor allem dem Kick-Sport Platz einräumt.

Der Vorschlag von Kritikern, die eingeholten Gutachten sollten zwecks Transparenz veröffentlich werden, wird vom WDR-Rundfunkrat laut FAZ ebenfalls verworfen – das diene nicht der Sachlichkeit und auch nicht den Zeitplänen für den Ablauf der verfahren.


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Autor: Katharina-Viktoria Drexler

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