Auf der Branchenmesse dmexco wurden im September erste Ziele präsentiert: die Etablierung von Richtlinien zur Freiwilligen Selbstregulierung, die Verleihung eines Qualitätssiegels, um die Datenschutzregeln nach außen hin zu demonstrieren. Zudem wollen die Mitglieder des DIR eine Beschwerdestelle für Verbraucher einrichten. Das DIR-Konzept diene schon als Vorlage für andere Länder, betont Prof. Hartmut Pohl, Leiter des DIR.

Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in den einzelnen Ländern gilt Vorsicht: Es gebe bereits jetzt erkennbare Unterschiede in der Auslegung des englischsprachigen Original-Wortlautes der E-Privacy-Richtlinie, warnt Thomas Duhr. "Für jedes Land der EU gilt erschwerenderweise der Wortlaut des Gesetzestextes in der eigenen Landessprache." Dies biete Raum für unterschiedliche Interpretationen: "So zeichnet sich derzeit in einigen südeuropäischen Ländern bei der Übersetzung und nachfolgend dann der Umsetzung der E-Privacy-Richtlinie eher ein Einzel-„Opt-In“-Zwang für die Nutzung von Cookies ab." Sollte daraus die weitestregulierende Variante eines generellen Individual-Opt-In für jede einzelne Webseite resultieren, wäre das unter Mediennutzungsgesichtspunkten ziemlich verheerend, so Duhr.

Mehr zum Thema Targeting gibt es in der aktuellen Ausgabe der W&V (46/09)