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Kino.to: Erste Anklage gegen Betreiber, Verfolgung von Nutzern zurückgestellt
Die Prozesse um die im Juni dicht gemachten Streaming-Plattform Kino.to kommen langsam ins Rollen. Wie die dpa berichtet, hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden nun vor dem Landgericht Leipzig eine erste Anklage in dem Fall erhoben. Dem angeklagten mutmaßlichen Plattform-Betreiber wird "gemeinschaftliche gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken“ vorgeworfen.
Auf Kino.to konnten Nutzer aktuelle, geschützte Kinofilme per Link auf anderen Servern kostenlos ansehen. Im Rahmen einer großangelegten Razzia wurden im Juni 13 Personen verhaftet. Derzeit sitzen noch sechs Beschuldigte in Untersuchungshaft. Wie es mit den anderen fünf Inhaftierten weitergehe, werde derzeit geprüft, so ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft gegenüber W&V Online. Hier werde man in absehbarer Zeit zu einer Abschlussentscheidung kommen. Die Nutzer der Angebote von Kino.to wurden bisher nicht belangt. Derzeit sei die strafrechtliche Verfolgung von Nutzern erstmal zurückgestellt, so der Sprecher. Der Rechtsanwalt Christian Solmecke hielt ein Vorgehen gegen die Nutzer in einem Gespräch mit W&V Online im Juni für unwahrscheinlich. Aus seiner Sicht sei "der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig“.
Ross Redakteur









