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Medienrechtler verreißt ARD-Gutachten
Der Leipziger Staats- und Medienrechtler Christoph Degenhart kritisiert das Gutachten von Verfassungsrechtler Hans-Jürgen Papier zum Streit über den Ausbau von Internet-Angeboten der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten wie ARD und ZDF. "Papier hat nicht überzeugend dargestellt, warum - wie bisher im Rundfunk - auch im Internet eine Grundversorgung durch die öffentlich-rechtlichen Anstalten nötig sein soll", sagt Degenhart.
Die Vorstellung, die Menschen benötigten einen Lotsen durch das Internet, sei mit der Vorstellung des Grundgesetzes vom mündigen Bürger nicht vereinbar. Die Nutzer seien eigenständige Persönlichkeiten, die sich im Internet selbst zurecht fänden. Auch Papiers Gleichstellung des Internets mit dem traditionellen Rundfunk sei unzulässig, so Degenhart, denn der Begriff sei kaum geeignet, das Internet als Medium des 21. Jahrhunderts zu beschreiben.
Im von der ARD beauftragten Gutachten erklärte der ehemalige Verfassungsrichters Papier das Internet zur Domäne von ARD und ZDF. Vielmehr verließen die Printmedien mit ihren Online-Angeboten ihr Kerngeschäft. Im Jahr 2009 legte der 12. Rundfunkstaatsvertrag den öffentlich-rechtlichen Sendern Fesseln für ihre Netz-Aktivitäten anm, deren Auslegung jedoch umstritten ist. Die Verleger drängen auf eine rechtliche Klärung der Situation, wo die Grenzen zwischen Presse und Rundfunk verlaufen und überlegen, ob sie in der Frage die EU-Kommission einschalten sollen.
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Leier Redakteur



