Wolfgang Börnsen, medienpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gibt bekannt, dass er die Klage gegen die "Tagesschau"-App begrüßt. "Denn die Medienvielfalt in unserem Land steht auf dem Spiel. Es droht eine marktbeherrschende Stellung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die unser zweiteiliges Mediensystem aus öffentlich-rechtlichen und privaten Anbietern aus der Balance bringen würde".

Anders sieht es Tabea Rößner, medienpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Bundestag. "Wenn ARD und ZDF junge Menschen nicht erreicht – und diese nutzen nun mal in erster Linie das Netz und immer weniger den klassischen Rundfunk – hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk langfristig verloren", so Rößner. Für sie gehört das mobile Angebot der öffentlich-rechtlichen zur medialen Grundversorgung. Sie spricht damit an, was den Öffentlich-Rechtlichen per Staatsvertrag zugesichert ist: die so genannte Entwicklungsgarantie. Demnach dürfen ARD und ZDF neue Verbreitungswege für Inhalte nutzen - dazu zählen auch das Internet und die neuen mobilen Kanäle.

Lukrezia Jochimsen von der Partei Die Linke pflichtet bei, dass die "Tagesschau"-App erhalten bleiben sollte. Sie würde ihr fehlen, erklärt die Politikerin gegenüber W&V Online. "Auch die Zeitungsverlage werden nicht die Zeit anhalten können, auch wenn sie gegenwärtig juristisch gegen die 'Tagesschau'- App vorgehen“, so Jochimsen. Natürlich müsse man auch die oft prekäre Situation besonders der freiberuflichen Journalisten im Bewusstsein haben, "aber auch ein Verbot der 'Tagesschau'-App führt nicht zu neuen Erlösmodellen im Internet.“

Wirklich eingreifen bei der ARD könnten neben den eigenen Aufsichtsgremien nur die Bundesländer und ihre Rundfunkkommission. Den Vorsitz hat dort Rheinland-Pfalz inne. In der Mainzer Staatskanzlei zeigt man sich auf Anfrage von W&V Online enttäuscht darüber, dass die Verleger gegen die "Tagesschau"-App geklagt haben. Die Rede ist von einem "Rückschlag", nachdem in den vergangenen Monaten diverse Gespräche zwischen den Öffentlich-Rechtlichen, Privatsendern und auch Verlagen geführt worden sind, die teils in der Gründung der Deutschen Content Allianz gemündet haben. Dort nehmen sich ARD, ZDF, Privatsender im VPRT, der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der Bundesverband Musikindustrie (BVMI), die Gema, die Produzentenallianz und der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) an der Hand. Sie haben sich in der Deutschen Content Allianz zusammengefunden, um gemeinsam auf den Wert der Inhalte aufmerksam zu machen. Rein rechtlich kann die Mainzer Staatskanzlei keine Probleme in einer kostenlosen Nachrichten-App erkennen; den Anstalten sei es freigestellt, ob sie kostenlose oder kostenpflichtige Angebote starten.

Die Verlage werfen der ARD vor, mit der App über ihre Kompetenzen hinauszugehen und gebührenfinanzierte Pressetexte ohne konkreten Bezug zu einer erfolgten Sendung zu verbreiten. In der kostenlosen App sehen die Verlage, die gerade selbst versuchen, digitale Geschäftsfelder zu besetzen, eine rechtswidrige Konkurrenz. Zu den Klägern gehören die WAZ-Gruppe, M. Dumont Schauberg, die Rheinische Post, Lensing Wolff, Axel Springer, die Medienholding Nord, die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" und die "Süddeutsche Zeitung".

fm/ps


Franziska Mozart
Autor: Franziska Mozart

Sie arbeitet als freie Journalistin für die W&V. Sie hat hier angefangen im Digital-Ressort, als es so etwas noch gab, weil Digital eigenständig gedacht wurde. Heute, wo irgendwie jedes Thema eine digitale Komponente hat, interessiert sie sich für neue Technologien und wie diese in ein Gesamtkonzept passen.