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BDZV veranlasst Bestandsaufnahme zum Kartellrecht
Die deutschen Zeitungsverleger planen einen neuen Vorstoß beim Thema Pressefusionsrecht. Nach Informationen des W&V-Schwestertitel "Kontakter" hat der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) die renommierte Kölner Anwaltskanzlei Oppenhoff & Partner mit einer Untersuchung beauftragt. Deren Kartellrechts-Experten Gert Dittert und Maxim Kleine befragen seit einigen Wochen zahlreiche Verlage für ihre Bestandsaufnahme.
BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff bestätigt, "eine Anwaltskanzlei beauftragt" zu haben, die dem Verband "bei der Erstellung eines Diskussionspapiers zum Thema Pressefusionsrecht helfen" solle. Anlass ist der Plan der Bundesregierung, die Kartell-Frage in dieser Legislaturperiode auf die Agenda zu setzen. Der BDZV will nun "vorbereitet sein, wenn sich die Bundesregierung mit dem Thema beschäftigt", erklärt Wolff. "Auf der Basis dieses Papiers" wollen die Zeitungsverleger "das Thema zunächst intern im BDZV diskutieren".
Einen genauen Zeitpunkt nannte Wolff nicht. In der Branche heißt es, die Kölner Kartellanwälte arbeiten an einer umfassenden juristischen Bestandsaufnahme zur deutschen Zeitungslandschaft. Der Schwerpunkt soll dabei auf kauf- sowie verkaufswilligen Verlagshäusern liegen. Diese Darstellung weist Wolff zurück. Die Anwälte seien keinesfalls beauftragt, "eine Analyse über die Situation von einzelnen Verlagshäusern zu erstellen".
Das Thema Pressefusion beschäftigt Verlage und Politik bereits seit Jahren. Der BDZV fordert eine Erhöhung der sogenannten Aufgreifschwelle. Nach derzeitigem Recht prüft das Kartellamt bereits Fusionen, wenn der Umsatz der Verlage bei 25 Millionen Euro liegt. Außerdem wünschen sich die Verleger Lockerungen bei Zusammenschlüssen von benachbarten Zeitungshäusern. Zuletzt verhinderte die Kartellbehörde auf der jetzigen Rechtsbasis Übernahmen des Zeitungsverlags Aachen und des Haller Tagblatts.
Allerdings gibt es auch unter den Verlagen Meinungsverschiedenheiten. Der Verband Deutscher Lokalzeitungen (VDL) spricht sich etwa für eine höhere Aufgreifschwelle von 50 Millionen Euro Umsatz aus. Laut Wolff ist der VDL über den BDZV-Vorstoß informiert. "Das jetzige Pressefusionsrecht muss an die Gegebenheiten einer gewandelten Medienlandschaft angepasst werden", bekräftig Wolff. "Es stammt noch aus einer Zeit, in der es weder Internet noch Privatfernsehen gab. Fusionen und Kooperationen sollten erleichtert werden. Das derzeitige Gesetz engt Verlage in einem zu engen Korsett ein." gl/tn
Nötting Redakteur











