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Blockbuster kommen beschleunigt ins TV
Positive Entscheidung für die TV-Branche: Filme sollen künftig nach ihrer Kinopremiere früher im Fernsehen laufen dürfen als bisher. Das geht aus dem vom Bundestag beschlossenen neuen Filmförderungsgesetz hervor. Bisher mussten 24 Monate nach der Erstaufführung vergehen, bevor ein Kinofilm im TV gezeigt werden durfte. Nun liegt die Frist bei 18 Monaten, so die Filmförderungsanstalt FFA.
Auch für das Bezahlfernsehen verkürzt sich die Frist. Im Pay-TV können Kinostreifen nun zwölf Monate nach ihrer Premiere ausgestrahlt werden; zuvor lag die Frist bei 18 Monaten. Kinofilme dürfen nach ihrer Premiere nach sechs Monaten auf DVD veröffentlicht werden, darin ändert sich nichts. Just gegen den letzten Punkt hatten die Kinobetreiber Sturm gelaufen; sie hatten befürchtet, dass durch eine Verkürzung der DVD-Frist die schwächelnde Branche weitere Einbußen bei den Besucherzahlen hinnehmen müsse.
Das neue Gesetz tritt bereits zum 1. Januar 2009 in Kraft. Der Bundestag muss den Regelungen am Freitag noch zustimmen.
Redaktion Redakteur




