Mehr Aktuelles aus
 

.

Vom Kreativindex bis zum Werbebarometer: Die wichtigsten Infografiken und Branchen-Rankings auf einen Blick. mehr...

Services

 
Newsletter
  Newsletter  
Mobil
  Mobil  
E-Paper
  E-Paper
 
Facebook
  Facebook  
Twitter
  Twitter  
RSS
  RSS
 
iPad
  iPad  
iPhone
  iPhone
Radiotrends
Die Sommerpause ist vorbei. Das große W&V Online-Special "Radiotrends" geht in die nächste Runde. Wir hören hin, was das Medium Radio bewegt. Bei der Verleihung des Deutschen Radiopreises, beim Radio Day 2011 und überhaupt.mehr...

Newsletter

Sichern Sie sich Ihren Wissensvorsprung und melden Sie sich jetzt für unsere Newsletter an!

.

Glück gehabt: Weil ein neues Mittelstandgesetz gilt, kommt die "FR" um eine satte Geldstrafe herum.
Glück gehabt: Weil ein neues Mittelstandgesetz gilt, kommt die "FR" um eine satte Geldstrafe herum.

Frankfurter Rundschau entgeht Bußgeld vom Kartellamt

veröffentlicht am 27.01.2010 um 14:19 Uhr · Medien · Artikel

"Frankfurter Rundschau“-Geschäftsführer Karlheinz Krocke kann aufatmen: Das Verlagshaus muss das im Februar vergangenen Jahres vom Bundeskartellamt verhängte Bußgeld in Höhe von 4,13 Millionen Euro nicht zahlen. „Die Bußgeldbestellung ist hinfällig“, erklärt ein Sprecher der Wettbewerbsbehörde auf Anfrage gegenüber Werben & Verkaufen. Wie erst jetzt bekannt wurde, hat das Kartellamt dem Einspruch des Verlags bereits vor einiger Zeit stattgegeben.

Was war passiert? Die Wettbewerbshüter hatten dem zum Kölner Medienkonzern M. DuMont Schauberg gehörenden Druck- und Verlagshaus Frankfurt am Main (DuD) eine satte Geldstrafe auferlegt. Die DuD hatte 2001 die Frankfurter Stadtanzeiger GmbH erworben, aber die Übernahme offenbar beim Kartellamt nicht angemeldet. Durch diese bewusste Unterlassung habe der Verlag gegen das Vollzugsverbot verstoßen, hieß es damals zur Begründung. Das Vorgehen des Amts stieß beim Verlag auf völliges Unverständnis, da das Medienunternehmen dem Amt bereits in den Jahren 2004 und 2006 in einem anderen Zusammenhang die Beteiligungsverhältnisse an dem Anzeigenverlag offengelegt hatte. Die Frankfurter legten daraufhin Einspruch ein.

Aufgefallen war den Kartellhütern der Vorgang mehr oder minder per Zufall, als sie im Januar 2008 einen anderen Zusammenschluss prüften. Ihre stattliche Strafe gegen die Frankfurter rechtfertigte das Amt mit der "Finanzkraft des Konzerns“ sowie der "schweren Form des Vorsatzes“ – trotz einsetzender Rezession auf den Werbemärkten. Dass das Kartellamt nun von seiner Forderung Abstand nimmt, liegt an einer Gesetzesnovellierung. Seit März/April gilt das neue Mittelstands-Entlastungsgesetz 3. Dies führt dazu, dass sich unter anderem die Umsatzschwellen für Zusammenschlüsse verändert haben. Davon wäre der beanstandete FR-Fall nicht berührt. An der "Frankfurter Rundschau“ ist auch die SPD-Medienholding DDVG beteiligt. Ein "FR“-Sprecher war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Social Bookmarking
Anzeige