Gewerkschaften erwirken EV gegen Bauer
Der DJV und die DJU haben gegen den Bauer-Verlag eine Einstweilige Verfügung erwirkt. Die Journalistengewerkschaften hatten aufgrund von Verträgen mit freien Fotojournalisten gegen Bauer geklagt.
Die Journalistengewerkschaften DJV und DJU haben gegen den Bauer-Verlag eine Einstweilige Verfügung erwirkt. Der Deutsche Journalisten-Verband und die Ver.di-Fachgruppe hatten aufgrund von Verträgen mit freien Fotojournalisten gegen Bauer geklagt. Das Landgericht Hamburg erklärte wesentliche Regelungen in diesen Verträgen für rechtswidrig, teilt der DJV mit.
Dazu gehörten vor allem die Honorarbedingungen. So sei ein Pauschalhonorar, mit dem sämtliche Leistungen und Rechte abgegolten werden, ebenso unzulässig wie die Bedingung, wonach mit der Pauschale auch künftige verwandte Schutzrechte des Verlages und die Nutzung durch Dritte bezahlt sein sollten.
Nach dem Richterspruch von Dienstag dürfe Bauer Fotos der Journalisten auch nicht mehr im Internet weiter verbreiten, ohne dafür zu bezahlen. Auch eine Regelung, welche die Verwendung der Fotos für Werbezwecke erlaubt, hat das Gericht demnach untersagt sowie die vom Verlag verwendete Haftungsklausel für rechtswidrig erklärt. Danach sollten die Fotografen den Verlag von fast allen Kosten durch Dritte freistellen.