Klambt unterliegt schwedischer Krone erneut
Die Mediengruppe Klambt ist dem schwedischen Königshaus in einem Prozess vor dem Hamburger Oberlandesgericht erneut unterlegen. Das Gericht verurteilte den Verlag zu 400.000 Euro Schadenersatz.
Die Mediengruppe Klambt ist dem schwedischen Königshaus in einem Prozess vor dem Hamburger Oberlandesgericht erneut unterlegen. Das Gericht verurteilte den Verlag mit Sitz in Speyer und Baden-Baden zu einem Schadenersatz von 400.000 Euro, teilt ein Gerichtssprecher W&V mit. Die Schwedische Krone, vertreten durch den Hamburger Medienanwalt Matthias Prinz, hatte Klambt wegen frei erfundener Berichterstattung in den Klatschzeitschriften "Frau mit Herz" und "Welt der Frau" verklagt.
Die Blätter der Klambt-Tochter Sonnenverlag hatten über angebliche Schwangerschaften, Affären und Heiratsabsichten von Prinzessin Madeleine berichtet und damit nach Ansicht der Richter über Jahre ihre Persönlichkeitsrechte verletzt. Im Dezember 2007 hatte das Landgericht Hamburg den Verlag zu 300.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Beide Parteien waren daraufhin in Berufung gegangen.
Der Klambt-Verlag erklärt hierzu in einer Mitteilung, der Schmerzensgeldbetrag und die damit verbundenen Gebühren bewegten sich „im Rahmen der von Mediengruppe Klambt erwarteten Größenordung“. Entsprechende bilanzielle Rückstellungen habe man bereits im Jahr 2004 gebildet. Damals hatte Anwalt Prinz mit der Abmahnung der Berichterstattung begonnen. Die Frage, ob Klambt erneut in Berufung gehen werde, wollte ein Sprecher nicht kommentieren.