Sky will sich mit Kabelnetzbetreibern verbünden
Sky hat einiges vor: Die Bezahlplattform verhandelt aktuell mit Kabelnetz-Betreibern, um mehr Abonnenten zu gewinnen. Darüber hinaus wollen Sky und die Deutsche Telekom Spiele der Fußball-Bundesliga in 3D senden.
Der angeschlagene Bezahlsender Sky Deutschland will sich einem Pressebericht zufolge mit Kabelnetz-Betreibern verbünden, um mehr Abonnenten zu gewinnen. Eine Allianz mit den beiden größten Konzernen, Kabel Deutschland und Unitymedia, sei zum Greifen nah, um den Konkurrenten Deutsche Telekom auf Distanz zu halten, berichtet das "Handelsblatt" am Montag.
"Wir sind in guten Gesprächen mit einer Reihe von Kabelkonzernen, darunter auch Kabel Deutschland und Unitymedia, aber auch mit anderen potenziellen Distributionspartnern. Wir sind zuversichtlich, dass die Verhandlungen in den nächsten Monaten positiv abgeschlossen werden", sagte der neue Vorstandschef Brian Sullivan der Zeitung.
Sky stagniert den Angaben zufolge bei 2,5 Millionen zahlenden Kunden. Das Tochterunternehmen des US-Medienkonzerns News Corp benötige aber etwa drei Millionen, um erstmals in seiner Geschichte die Gewinnschwelle zu erreichen. Eine Zusammenarbeit zwischen Sky und den großen Kabelnetz-Betreibern sei für beide Seiten attraktiv. Sky komme auf einen Schlag in Kontakt mit vielen potenziellen Abonnenten, während die Netzanbieter ihren Kunden TV-Angebote machen könnten, die sie jetzt noch nicht haben, beispielsweise die Live-Spiele der Fußball-Bundesliga.
Darüber hinaus verhandeln Sky und die Deutsche Telekom aktuelle mit der Deutschen Fußball Liga (DFL) über eine 3D-Variante bei der Übertragung von Spielen der Fußball-Bundesliga. Das bestätigten Sprecher von Telekom und Liga dem Nachrichtenmagazin "Focus".
Wie der "Focus" weiter berichtet, bereitet die Deutsche Fußball Liga (DFL) bereits die Vermarktungspakete für den 2013 beginnenden Rechtezyklus vor. Die Ausschreibung beginne im Laufe des kommenden Jahres, heißt es, also ein Jahr früher als bei den vergangenen Bieterrunden für die lukrativen Übertragungsrechte.