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"Einkauf aktuell"-Urteil rechtskräftig - Zustellfirmen drohen massive Herausforderungen

"Einkauf aktuell"-Urteil rechtskräftig - Zustellfirmen drohen massive Herausforderungen

veröffentlicht am 06.01.2012 um 11:20 Uhr · Unternehmen · Artikel

Da die Deutsche Post keinen Revisionsantrag beim Bundesgerichtshof gestellt hat, wird das "Einkauf aktuell"-Urteil des Landgerichts Lüneburg (Az: 4 S 44/11) nun rechtskräftig. Die Post begründet ihren Revisionsverzicht mit dem Hinweis, dass es sich bei dem Urteil um eine Einzelfallentscheidung handle. Dennoch könnte das Urteil für die gesamte Branche der Prospektzusteller auf mittlere und lange Sicht massive Auswirkungen haben.

Wie berichtet, hatte ein Rechtsanwalt aus Lüneburg die Post verklagt, weil sie ihm jeden Samstag das Gratisblatt "Einkauf aktuell" zustellte, obwohl er das Unternehmen davon in Kenntnis gesetzt hatte, dass er das in eine Schutzfolie eingeschweißte Heftchen nicht erhalten wolle. Der Kläger bekam Recht. Laut dem Gericht reicht eine E-Mail an das Unternehmen aus, um die weitere Zustellung zu unterbinden. Der klagende Rechtsanwalt hatte es abgelehnt, einen Werbeverbots-Aufkleber an seinem Briefkasten anzubringen - mit dem Argument, dass er selbst entscheiden wolle, welche Werbung er bekomme und welche nicht. Bei Zuwiderhandlung droht der Deutschen Post nun eine Strafe von bis zu 250.000 Euro.

Wenn das Beispiel des Lüneburger Anwalts Schule mache, so mahnte ein Branchen-Insider gegenüber W&V Online, bekämen die Zustellfirmen ein Problem. Ohne Werbeverbots-Aufkleber auf den Briefkästen gestalte sich die selektive Nicht-Zustellung relativ aufwändig. Völlig unmöglich sei es, nur die Prospekte einzelner Firmen aus dem Gesamtprospekt-Paket herauszufiltern.

Paul Nachtsheim, der Geschäftsführer des Deutschen Dialogmarketing Verbandes (DDV), meint zu dem Lüneburger Richterspruch: "Im besagten Urteil steht der Einzelfall im Vordergrund. Ob das Urteil auch Folgen für die Branche hat, ist derzeit nicht abzusehen. Einzelne Verbraucherreklamationen müssen in Zukunft - wie auch bisher - in Abstimmung mit dem Verbraucher geregelt werden."

Der klagende Rechtsanwalt brachte indessen seine Freude darüber zum Ausdruck, dass sich die Verbraucher künftig auf das seiner Meinung nach wegweisende Urteil berufen können.

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