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Anfang Januar lockte Media-Markt mit Gratis-Aktionen Käufer in die Filialen.
Anfang Januar lockte Media-Markt mit Gratis-Aktionen Käufer in die Filialen.

EuGH kippt Kopplungsverbot

veröffentlicht am 15.01.2010 um 15:30 Uhr · Unternehmen · Artikel

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden, dass das seit Jahrzehnten im deutschen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verankerte Kopplungsverbot von Warenkauf und Gewinnspiel nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Die Wettbewerbszentrale führte ein Verfahren gegen die Marke Plus, die mittlerweile zur Edeka-Gruppe gehört.

Der Discounter hatte 2004 die Aktion „Ihre Millionenchance“ mit dem Hinweis beworben „Einkaufen, Punkte sammeln, gratis Lotto spielen“. Die Kunden konnten durch die von Plus ausgegebenen Bonuspunkte beim Erwerb von Waren an den Ziehungen des deutschen Lottoblocks kostenlos teilnehmen. Laut der Wettbewerbszentrale verstieß dies gegen das Kopplungsverbot, zu finden im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Paragraph 4, Absatz 6. Der Streit ist vor dem Europäischen Gerichtshof gelandet, da es hier um einen Widerspruch zwischen deutschem Recht und der europäischen Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGP) geht.

In ihrem Schlussantrag hatte die zuständige Generalanwältin schon im Herbst klar gemacht, dass die UGP-Richtlinie dieses Kopplungsverbot nicht vorsieht – und damit aus dem deutschen Gesetz verschwinden muss.

Zuletzt hatte Elektronik-Händler Media Markt zum Jahresanfang mit der Aktion "Jeder 10. Einkauf für umsonst" eigentlich noch gegen das bestehende Recht verstoßen, da die Ingolstädter ganz offensichtlich auch mit dem Fall des Kopplungsverbot gerechnet hatten. Ralph Clemens Martin, Vorstand des Münchner Spezialdienstleisters Emirat, der Gewinnspiele versichert und entwickelt, sieht durch die nun erlaubten Gewinnspiel „mehr Möglichkeiten für Werbungtreibende, kreative Aktionen zu starten, um den Absatz anzukurbeln“.

Wie Media-Markt und Real Gewinnspiel und Absatz gekoppelt haben und was Juristen dazu sagen, lesen Sie in der aktuellen W&V 02/2010.

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