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Jack Wolfskin sieht sein Logo unzulässig kopiert.
Jack Wolfskin sieht sein Logo unzulässig kopiert.

Jack Wolfskin: Netztumult nach Abmahnwelle

veröffentlicht am 20.10.2009 um 17:03 Uhr · Unternehmen · Artikel

Eine Tatze sorgt für Aufregung. Weit über 300 Kommentare allein auf werbeblogger.de, Berichte auf Spiegel Online, netzpolitik.org, PR-Blogger, dazu Hunderte von Verlinkungen. Anlass des Webtumults sind mehr als ein halbes Dutzend Abmahnungen, die das Outdoor-Label Jack Wolfskin in den vergangenen Tagen verschickte. Die Marke mit Pfoten-Logo sieht ihre Rechte verletzt durch Bastler, die Selbstgenähtes mit Tatzenmotiv offerieren.

Im Auftrag des Unternehmens aus Idastein im Taunus ging die Hamburger Kanzlei Harmsen & Utescher gegen diverse Anbieter der Plattform Dawanda vor. Jack Wolfskin hat sich die Tatze als Bildmarke schützen lassen und reagiert empfindlich auf gefühlte oder tatsächliche Versuche anderer, sich an der Pfote zu vergreifen. So liegt die Firma seit Mitte der 90er immer wieder im Streit mit der taz, sobald das Berliner Blatt Merchandisingartikel wie Saunatücher oder Taschen mit „tazze“ auf den Markt bringt. Nun hat der Hersteller von Equipment für Frischluftfanatiker als Jagdrevier Online-Shops entdeckt. Auf 20.000 bis 25.000 Euro legten seine Rechtsanwälte den Streitwert pro Fall fest. Angeschriebene, die ein Gerichtsverfahren vermeiden wollen, haben bis zu 1.000 Euro zu berappen.

Die dadurch ausgelöste Welle der Empörung erwischte Wolfskin offenkundig auf dem falschen Fuß. Am späten Montagnachmittag rang sich das Unternehmen eine Stellungnahme ab: Als Markeninhaber habe man „das Bestreben und die Pflicht, die Marke gegen ähnliche Drittzeichen zu verteidigen, da sie sonst geschwächt wird“.

Gestärkt, soviel scheint sicher, geht das Label aus den aktuellen Vorgängen jedoch nicht hervor. Zu vehement der Gegenwind aus der Blogosphäre, zu weitreichend das Medienecho. „Ein PR-Desaster“, so Mark Pohlmann, Geschäftsführer der Hamburger Agentur Mavens, die auf digitale Markenführung spezialisiert ist. „Ob das Vorgehen von Jack Wolfskin den Anspruch der Verhältnismäßigkeit erfüllt, ist fraglich.“ Allerdings gibt er zu bedenken: „Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Es kann nicht sein, dass Markeninhaber auf die Durchsetzung ihrer Rechte verzichten, weil ihnen im Social Web ein Aufstand droht.“

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