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Skeptisch: Verbandsprofis Joachim Schütz (OWM) und Volker Nickel (Werberat und ZAW)
Skeptisch: Verbandsprofis Joachim Schütz (OWM) und Volker Nickel (Werberat und ZAW)

Lebensmittelklarheit.de: Marken am Internet-Pranger?

veröffentlicht am 19.07.2011 um 11:30 Uhr · Unternehmen · Artikel

Am Mittwoch startet die Webseite Lebensmittelklarheit.de, entwickelt von den Verbraucherzentralen des Bundes (VZBV) und Hessens. Im Kern geht es um die Kennzeichnung von Lebensmitteln. Außerdem ist die Rede davon, Verbrauchern zu helfen, die sich "durch die Aufmachung von Produkten oder die Werbung dafür getäuscht fühlen".

Klarheit und Wahrheit

Auf der Webseite Lebensmittelklarheit.de können Verbraucher sich informieren - und im "Produktbezogenen Bereich" melden, wenn sie sich von Werbeaussagen und Informationen auf Verpackungen getäuscht fühlen. Die Unternehmen sollen hierzu innerhalb von sieben Tagen Stellung nehmen, bevor der Fall dann veröffentlicht wird. Weiter heißt es auf der Webseite, die Verantwortlichen bei der Verbraucherzentrale prüften die rechtliche Einordnung des Falles.

Das Papier zur Projektvorstellung stellt klar: "Zu beachten sind hierbei gemäß Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch vor allem die Bezeichnungen des Lebensmittels sowie sonstige Angaben, Aufmachungen und Darstellungen. Diese dürfen nicht über Eigenschaften täuschen, insbesondere nicht über Art, Beschaffenheit, Zusammensetzung, Menge, Haltbarkeit, Ursprung, Herkunft sowie Art der Herstellung oder Gewinnung des Produktes. Hier geht es vor allem darum, den Graubereich zwischen einem offensichtlichen Rechtsverstoß und der rein subjektiven Täuschungswahrnehmung zu beleuchten."

Mit dem Portal wollen die Verbraucherzentrale und das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Missverständnisse aufklären und dafür sorgen, dass Verbraucher sich "aktiv am Diskussionsprozess über die unklare Kennzeichnung von Lebensmitteln oder über irreführende Produktaufmachungen" einbringen können. Und zugleich sollen die Konsumenten hier ihre "Kenntnisse verbessern".

Das BMELV fördert das Projekt mit Steuergeldern. Lebensmittelklarheit.de ist Teil der Initiative "Mehr Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln".

Da geht die Verwirrung, die der mutmaßliche Online-Pranger für Firmen bedeutet, schon los: Den Ausdruck "Getäuscht fühlen" halten die Vertreter von Verbänden und Unternehmen für eine fragwürdige Phrase. "Das ist ein kritischer Begriff", findet Joachim Schütz, der Geschäftsführer der Organisation Werbungtreibende im Markenverband (OWM). "Man muss hier doch mit Fakten arbeiten."

So, wie das der Werberat, Berlin, gemeinsam mit der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, Bad Homburg, tut. Von Experten geprüften und begründeten Beschwerden wird nachgegangen. 2010 wurden acht Unternehmen öffentlich gerügt. Das Gremium wird von den Werbungtreibenden anerkannt und als ausreichend empfunden.

Geht es um irreführende Werbung oder mangelnde Kennzeichnung?

Werbekritik verkaufe sich wohl besser als die Debatte um Kennzeichnung, vermutet Werberats-Sprecher Volker Nickel. "Populistisch" nennt daher nicht nur Nickel die Plattform. Schließlich sei der Wettbewerb geregelt, die Werbung geregelt, die Kennzeichnung geregelt, eine Klagebefugnis der Verbraucherschutzorganisationen gebe es ebenfalls - das legt den Schluss nahe, dass Volker Nickel Recht hat. Er vermutet, das Ziel der Verbraucherzentralen seien weitere rechtliche Beschränkungen für die Unternehmen. "Die Kennzeichnungen werden immer mehr werden. Bald brauchen wir Beipackzettel für Lebensmittel."

Und um die Informationen auf den Lebensmittelpackungen geht es wohl im Kern. Die Verbraucherzentralen gehen davon aus, dass der "Unmut" der Verbraucher auf der Seite kanalisiert und geordnet werden kann. Die Fragen, die sie bisher an die Verbraucherzentralen richteten, werden hier gebündelt und geklärt.

Gesetzliche Regelungen

Werbung, lässt man die Abbildungen auf der Packung außen vor, macht nur einen der vier Punkte auf dem Formular aus. Doch selbst wenn es um klare Kennzeichnung geht und sonst nichts; ein Schatten bleibt, ein Aber auch: Hier greifen doch, sagt Joachim Schütz, die Verordnung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln und die Zutatenverordnung. Der OWM-Geschäftsführer führt aus: "Der Ansatz der Verbraucherzentrale scheint zu sein, dass die gesetzlichen Regelungen falsch sind, weil der Verbraucher das anders empfindet, als es die Unternehmen deklarieren. Das ist nicht in Ordnung." Seien die Zutaten unschädlich und zugelassen und ein Konsument sehe das anders, "da kann man ja dann nicht dem Hersteller den Schwarzen Peter zuschieben."

Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) begrüßt die Initiative, fordert aber Sachlichkeit ein. "Niemand darf einen Nachteil erleiden, der sich an geltendes Recht und damit an die Regeln hält", sagt BLL-Hauptgeschäftsführer Matthias Horst in der Presseerklärung. Die Vorschriften für Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln seien nach EU-Recht vereinbart worden.

Kundendialog

Die Markenartikler verstehen teilweise nicht, welchen Nutzen das Portal überhaupt bietet: Es soll ja, heißt es auf der Webseite, "ermöglichen, sich aktiv in den Diskussionsprozess über die unklare Kennzeichnung von Lebensmitteln oder über irreführende Produktaufmachungen einzubringen".

Die großen Konzerne und viele kleinere Firmen sind aber stolz auf ihren Kundenservice, auf den Dialog mit den Verbrauchern per Facebook, Post und Telefon. Danone etwa, mit dem Joghurt Activia gern mal im Kreuzfeuer, bekommt und beantwortet nach eigenen Angaben zwischen 30- und 40-Tausend Verbraucheranfragen im Jahr rund um Danone und seine Produkte. Unternehmenssprecher Andreas Knaut gibt sich denn auch entspannt: "Wir schauen uns das am Mittwoch erst mal an", sagt er und wartet ab.

Vorteil für Lebensmittelklarheit.de: Der Dialog, der schon allerorten angelaufen ist, könnte hier gebündelt und objektiviert werden; der Konsument braucht nur eine zentrale Stelle anzulaufen, statt sich durch die Vielfalt der Herstellerangebote zu arbeiten.

Kommentar: Schutz oder Kontrolle?

Wie viel Schutz braucht der Verbraucher, ist er mündiger Bürger oder hilfloses Opfer der Industrie? Die Frage wird gern und häufig diskutiert, meist im Vorfeld von neuen Wettbewerbsregelungen. Egal ob es um Daten, Information, Werbung oder Inhaltsstoffe geht: Während Unternehmensvertreter auf dem Standpunkt stehen, der Wettbewerb allein genüge meist, die Selbstkontrolle sei ausreichend, fordert die Politik, der Bürger müsse geschützt werden. Information allein sei zu wenig.

Eindeutig lässt sich diese alte Streitfrage wohl nicht mehr beantworten; auf beiden Seiten stehen Interessen, Geld und Machterhalt auf dem Spiel; der Königsweg liegt eben, so banal das auch ist, wie so oft in der Mitte. Die Grenze zwischen Regulierung und Bevormundung ist schmal, hier ist Feingefühl gefragt. Natürlich hat der Verbraucher ein Recht darauf, zu erfahren, was mit seinen Daten geschieht, was auf seinem Teller liegt und wofür der Staat seine Steuergelder ausgibt.

So weit, wie es Volker Nickel spitz skizziert, sollte es aber nicht kommen. In unserer "schizophrenen Zeit", sagt Nickel, "ist der Verbraucher zwar mündig - aber zugleich ein Konsumtrottel, der Weißwein nicht von Rotwein unterscheiden kann: ein pathologischer Schwachkopf".

Gefeit davor, dass ihn klügere, mächtigere, reichere ... Leute und Organisationen über den Tisch ziehen möchten, ist er natürlich dennoch nicht. Begründete Skepsis auf allen Seiten scheint also angebracht. /sh

Kein Grund zur Sorge

Rechtlich besteht also kein Anlass zur Unruhe, egal ob hinsichtlich Inhaltsstoffen oder "gefühlt" irreführender Werbung. Volker Nickel beschwichtigt: "Unternehmen brauchen sich nicht zu fürchten", sagt der erfahrene Werbefachmann. "Werbung, die rechtlich in Ordnung ist, ist in Ordnung." Das galt bisher - und das ändert sich auch nicht mit Lebensmittelklarheit.de.

Die Betreiber legen auf der Homepage des Portals bis zum offiziellen Start am 15. Juli ihre Position dar und erklären Ziele, Funktionsweise und Hintergründe (siehe Kasten). Stellung nehmen wollte die Verbraucherzentrale Bundesverband zu den Kritikpunkten aus der Branche noch nicht. Offene Fragen würden auf der Eröffnungspressekonferenz am Mittwoch geklärt, hieß es seitens der Pressestelle. Gegenüber "Bild" sagte Bundesverbaucherministerin Ilse Aigner: "Wir wollen mit Lebensmittelklarheit.de für mehr Transparenz sorgen und einen offenen Dialog zwischen Verbrauchern und Wirtschaft." Der Chef des Bundesverbandes Verbraucherzentralen, Gerd Billen, erklärte in der Boulevardzeitung, dass zum Portal-Start "ein paar Dutzend Produkte“ auf der Seite stehen würden. Mehr als hundert Verbraucherhinweise würden derzeit geprüft.

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