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Schlecker-Tochter Vitalsana verstößt gegen Apothekenrecht
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat der holländischen Versandapotheke Vitalsana untersagt, einen Apothekenbetrieb in Deutschland auch "nur teilweise zu unterhalten", da ihr dafür die erforderliche Erlaubnis fehlt (Aktenzeichen 2 U 65/10). Damit gerät Schlecker in Bedrängnis, denn die Drogeriekette steht hinter "Vitalsana". Als Partner werden auch die Schlecker-Töchter Ihr Platz und Drospa in den AGB geführt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist zugelassen.
Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale. Sie beanstandet, dass die niederländische Versandapotheke den Großteil ihrer Geschäfte als Apotheke nicht von den Niederlanden, sondern von Deutschland aus erbringe, "unter Zuhilfenahme der Ressourcen der Fa. Schlecker". Von Deutschland aus würden Vertragsverhandlungen, Besprechungen und Vertragsabschlüsse mit Lieferanten, Dienstleistern und Krankenkassen geführt. Auch die schriftliche Bestell- und Rezeptannahme, die Sammlung zurückgesendeter Arzneimittel und die pharmazeutische Beratung werde von dort aus organisiert, bemängeln die Bad Homburger Wettbewerbshüter. Dafür benötige der Betrieb der Versandapotheke aber eine Apothekenerlaubnis für Deutschland, über die Vitalsana B.V. nicht verfüge.
Damit folgte das Oberlandesgericht Stuttgart der Wettbewerbszentrale und kippte ein Urteil des Landgerichtes Ulm, das die Klage in erster Instanz abgewiesen hatte. In der Urteilsbegründung heißt es, dass der Inhaber einer Apotheke die ihm obliegende Tätigkeit selbst oder durch sein weisungsgebundenes Personal wahrnehmen muss. Dies sei im Apothekenrecht festgelegt. Die Abgabe pharmazeutischer Kerntätigkeit an eine Gesellschaft ist nach Auffassung des Gerichts mit diesen gesetzlichen Vorgaben nicht vereinbar.
Schlecker bezeichnet in einer Stellungnahme gegenüber W&V Online das Urteil als "zu weitgehend und in Teilen problematisch". "Vitalsana ist eine holländische Versandapotheke, die in Deutschland entgegen der Annahme des OLG Stuttgart in keinem eine Apothekenbetriebserlaubnis erfordernden Umfang pharmazeutische Tätigkeiten erbringt. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um untergeordnete Servicetätigkeiten. Daher sehen wir das Kerngeschäft von Vitalsana vom Urteil nicht tangiert", schreibt das Unternehmen.
Die Behauptung, dass Vitalsana gegen das Fremdbesitzgebot verstoße, sei "komplett unrichtig". "Diese Frage sei nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen. Unzutreffend sei auch die Behauptung, dass maßgebliche Tätigkeiten der Versandapotheke vom Firmensitz in Ehingen durchgeführt würden. "Genau davon geht das Gericht gerade nicht aus, sondern lässt dies offen", erklärt Alexander Güttler, Pressesprecher von Schlecker. "Deshalb steht Vitalsana weder vor dem Aus noch muss sie geschlossen werden." Das Unternehmen werde die Urteilsbegründung "sehr sorgfältig prüfen und darauf aufbauend geeignete Rechtsmittel einlegen". Am laufenden Geschäftsbetrieb von Vitalsana ändere sich erstmals nichts.
Die Wettbewerbszentrale begrüßt dagegen das Urteil, da es Klarheit schaffe. Wenn in Deutschland ansässige Apotheker für das Betreiben "apothekentypischer Geschäftsverläufe und Handlungen" eine Erlaubnis benötigen, dann müsse dies auch für „pro forma“ im benachbarten Ausland angesiedelte Versandapotheken gelten, deren wesentliche Tätigkeiten aber von Deutschland aus erfolgen, heißt es aus Bad Homburg.
Das Oberlandesgericht untersagte Vitalsana außerdem eine gebührenpflichtige Telefon-Hotline für die pharmazeutische Beratung. Dies könnte Patienten davon abhalten, Rat einzuholen. Das OLG bestätigte das Urteil des Landgerichts Ulm in zwei Punkten: Dieses hatte Werbung der Versandapotheke als irreführend bezeichnet, da sie den Eindruck vermittelte, Schlecker werde lediglich Vertragspartner, was nicht den Tatsachen entspricht. Außerdem sei es für die Kaufentscheidung des Verbrauchers relevant, wo der Vertragspartner seinen Sitz habe. Das Landgericht hatte auch eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen als unwirksam verworfen, auch diese Einschätzung teilt das OLG.
Erst Anfang Januar 2011 hatte Schlecker seine Führungsspitze neu strukturiert und sich ein neues Branding verordnet. Thorben Rusch ist als COO des Konzerns für Vertrieb, Category Management und Marketing zuständig. Der Online-Handel und die Online-Apotheke Vitalsana liegen nicht in seinem Verantwortungsbereich, darum kümmert sich die Familie Schlecker.
2008 hatte der Konzern Vitalsana gegründet. Internet-Apotheken werden derweil immer beliebter. Laut einer Mitteilung des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) bestellen bereits neun Millionen Deutsche Medikamente im Internet. Vor einem Jahr waren es erst sieben Millionen. Seit 2004 ist der Online-Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln erlaubt. Mittlerweile gibt es laut Bitkom 2560 zugelassene Internet-Apotheken. Eine entsprechende Liste stellt das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) im Web zur Verfügung. Auch Vitalsana ist dort aufgeführt, mit dem holländischen Firmensitz.
Schobelt Redakteur










