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Urteil: Marke DDR gehört allen
Das Bundespatentgericht regelt den Handel mit ostdeutschen Nostalgieprodukten neu. Das Gericht hat laut einem Bericht der "Financial Times Deutschland" entschieden, dass die DDR als Marke nicht zu kaufen ist. Die DDR an sich gehört niemandem, als Marke eintragen darf man sie nicht. Denn das verstoße gegen die guten Sitten, so die Juristen. Opfer des DDR-Unrechts würden die Eintragung der Marke "aus grundsätzlichen politischen und sittlichen Erwägungen missbilligen und sie als puren, politisch unerträglichen Sarkasmus" empfinden.
Die Entscheidung düpiert einen Karlsruher Geschäftsmann und Patentesammler. Manfred Jansen kaufte im Jahr 2004 die Rechte an der DDR. Je 300 Euro zahlte er dem Patentamt für die Wortmarke an den drei Buchstaben "DDR" und die Bildmarke - das Emblem aus Hammer und Ährenkranz des sozialistischen Arbeiter-und-Bauern-Staates. Seitdem hatte der 56-Jährige das Recht, mit der DDR Geschäfte zu machen. Bis heute. Das Gericht hat Jansens Geschäftsmodell die Grundlage entzogen. Jedes Mal, wenn ein Unternehmen Hammer und Ährenkranz auf ein T-Shirt druckte, konnte er bisher kassieren.
Auch Mondos Arts, ein Internetversandhaus von DDR-Produkten, das nach der DDR-Kondommarke "Mondos" benannt ist, sicherte laut "FTD" die Marke "DDR" für Schmuck und Druckereierzeugnisse. Für den Markenschutz gibt es 45 verschiedene Kategorien, in die jedes einzelne Produkt eingeordnet wird. Jansen konzentriert sich auf T-Shirts, Taschen, Tassen, Feuerzeuge und Tonträger.
Jetzt wird alles anders. Ab sofort sind Hammer und Ährenkranz wieder für alle da. Die Bildmarke "Abbildung Staatssymbol ehemalige DDR" wird gelöscht.
Redaktion Redakteur











