- 07.02.2012 • Medien • Artikel RTL Group: Zeiler geht - Anke Schäferkordt und Guillaume de Posch übernehmen
- 07.02.2012 • Unternehmen • Artikel Lexus lanciert seine Dachmarkenkampagne für 2012
- 07.02.2012 • Digital • Artikel Dmexco Night Talks 2012: Alle Termine im Überblick
- 07.02.2012 • Social Media • Blog Socialbakers kommt nach Deutschland
- 07.02.2012 • Social Media • Blog Trendscope: Kunden bringen Internet-Wissen ins Reisebüro
- 07.02.2012 • Mobile • Blog "500 Dollar für ein Telefon???" Wie Steve Ballmer das iPhone unterschätzte
Newsletter
Werberat rügt: Frau ist kein "geiler Bodenbelag"
Der Deutsche Werberat rügt öffentlich, dass der Raumausstatter Dieter Holschbach GmbH aus dem oberbergischen Morsbach mit nackten Frauen für Bodenbeläge wirbt. Auf Firmentransportern des Unternehmens steht der Text "Wir machen Geile Bodenbeläge". Darunter räkelt sich eine nackte Frau mit geöffneten Schenkeln. Der Werberat in Berlin schließt sich mit seiner Rüge dem Protest von Bürgern aus Morsbach an. Sie finden, dass diese Form der Firmenpropaganda "Frauen diskriminiert und erniedrigt". Die Gleichstellung von "Geilen" Bodenbelägen mit der offensichtlich sexuell gemeinten Darstellung der Frau demütige in nicht hinnehmbarer Weise das weibliche Geschlecht, so das Gremium.
"Weil die Dieter Holschbach GmbH die Firmenpropaganda zunächst nicht korrigieren will, erteilt der Werberat eine Öffentliche Rüge, über die das zentrale Kontrollgremium der deutschen Werbewirtschaft die Massenmedien in der Region unterrichtet hat", teilen die Berliner mit. Gleichzeitig informiere das Gremium die Handwerkskammer Köln über den Vorgang.
"Not amused" ist der Werberat auch im Fall seiner zweiten Rüge: Die Nürnberger Arte Gastronomie- und BetriebsAG, die in München drei Disco-Clubs mit elf Bars betreibt, bewirbt das Angebot mit Werbespots in Hörfunk und Internet. O-Ton: "Am Freitag ist wieder Absturzgefahr…ein Getränk bestellen, zwei bekommen…". Dies verstoße gegen die Verhaltensregeln der Werbewirtschaft, die solche Werbeaussagen unterbinden, meint der Werberat. Die inhaltliche Verknüpfung des vergünstigten Getränkepreises mit dem Begriff "Absturzgefahr" verharmlose missbräuchlichen Konsum von Alkohol.
Schwegler Redakteur











