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Volker Smid,  Bitkom-Präsidiumsmitglied: „Der Rechteinhaber muss konkret mitteilen, welcher Beitrag ihn stört und worauf er seine Beschwerde stützt.“
Volker Smid, Bitkom-Präsidiumsmitglied: „Der Rechteinhaber muss konkret mitteilen, welcher Beitrag ihn stört und worauf er seine Beschwerde stützt.“

Bitkom: Forenbetreiber haften für illegale Nutzer-Einträge

veröffentlicht am 13.11.2009 um 16:01 Uhr · Social Media: Spielregeln im sozialen Netz · Artikel

Betreiber von Internetforen müssen unzulässige Beiträge schnellstmöglich löschen - sofern sie darauf von Betroffenen aufmerksam gemacht worden sind. Dies betont der Hightech-Verband Bitkom nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs.

„Forenbetreiber müssen illegale Kopien von Texten, Bildern und Musik auf Verlangen löschen“, sagt Bitkom-Präsidiumsmitglied Volker Smid. Allerdings müssen sie "nicht systematisch nach Raubkopien oder anderen unzulässigen Inhalten" suchen, so Smid.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach ein Forenbetreiber zweifelhafte Beiträge der Nutzer löschen muss, vorausgesetzt, er wurde über die Rechtsverletzung von Betroffenen informiert.

„Der Rechteinhaber muss konkret mitteilen, welcher Beitrag ihn stört und worauf er seine Beschwerde stützt,“ sagt Smid. Wenn der Beitrag eindeutig unzulässig ist, hat der Forenbetreiber die Pflicht, ihn sofort zu löschen. Bei komplizierten Fällen darf er das Anliegen zeitlich angemessen prüfen. Reagieren Forenbetreiber nicht schnellstmöglich auf Beschwerden, riskieren sie Schadenersatzforderungen.

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