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Friede Springer setzt sich im Erbschaftsstreit durch

Bei Springer bleibt alles beim Alten: Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat die Erbfolge im Konzern bestätigt. Verlegerenkel Sven Axel Springer ist mit seinem Antrag auf Revidierung gescheitert.

Text: W&V Redaktion

22. Januar 2008

Bei Springer bleibt alles beim Alten: Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat die Erbfolge im Konzern bestätigt. Verlegerenkel Sven Axel Springer ist mit seinem Antrag auf Revidierung gescheitert. Die nach dem Tode von Verlagsgründer Axel Springer vereinbarte Übertragung von Firmenanteilen auf dessen Witwe Friede Springer sei rechtskräftig, befanden die Richter und wiesen damit eine anderslautende Entscheidung des Hamburger Landgerichts zurück.
Hintergrund des Zwists waren Ungereimtheiten über den letzten Willen von Axel Cäsar Springer. Die Anwälte von Enkel Sven argumentieren, Bernhard Servatius, damals Vertrauter des Verlegers, habe diesen bei der Testamentsvollstreckung aufgefordert, auf einen Großteil seines Erbes zu verzichten. Als Grund habe man ihm genannt, dass sein Großvater kurz vor seinem Tod das Testament ändern wollte. Er sei aber nicht mehr dazu gekommen, eine neue Fassung anzufertigen. Servatius entwarf daraufhin eine neue Erbenvereinbarung, die Svens Stiefgroßmutter Friede 70 Prozent der Anteile zusicherte. Doch Sven Springer zweifelt nun die Gültigkeit dieser getroffenen Vereinbarung an, da er damals mit der Situation – nach dem Tod seines eigenen Vaters und als Entführungsopfer – überfordert gewesen sei.
Bei der Urteilsverhandlung am Dienstag waren weder Friede Springer noch ihr Stiefenkel anwesend.


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