Gewinnspielsatzung: Medienwächter brummen 9Live hohe Geldbuße auf
9Live hat ebenso wie das DSF und Super RTL gegen die Gewinnspielsatzung verstoßen. Die Medienwächter sind "not amused" und wollen allein von 9Live 115.000 Euro an Geldbuße haben. Der Sender wehrt sich.
Die Faxen dicke haben die Medienwächter in Sachen 9Live und irreführender Aussagen, Vorspiegelung von Zeitdruck und Verletzung von Hinweispflichten: Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat jetzt gegen den ProSiebenSat.1-Sender Bußgelder von insgesamt 115.000 Euro verhängt. Weitere Betroffene sind das DSF mit 10.000 Euro Geldbuße sowie Super RTL mit 5000 Euro.
Die ZAK teilt am Mittwoch mit: "Die Sender haben gegen die seit einem Jahr geltende Gewinnspielsatzung verstoßen." Das Regelwerk solle Täuschungen bei Gewinnspielen und Gewinnspielsendungen ausschließen, die Transparenz der Spielabläufe erhöhen und damit den Verbraucherschutz stärken, heißt es erneut. Die Sendungen müssten nach klaren, für die Nutzer nachvollziehbaren und verständlichen Regeln ablaufen. Irreführung sei untersagt, die Teilnahmebedingungen müssten alle 15 Minuten eingeblendet werden. Die Lösungen müssten in einem jedermann leicht zugänglichen Lexikon nachschlagbar sein. Dazu müsse der Jugendschutz gewährleistet sein, ein Aufbau von Zeitdruck sei unzulässig.
Der Münchner Mitmachsender will "zu den laufenden Verfahren inhaltlich keine Aussage treffen". Dort heißt es aber, dass die Geschäftsführung sichergestellt habe, dass die Vorgaben der Gewinnspielsatzung eingehalten werden. Da sich der Sender im Recht sieht, geht er nach eigenen Angaben gegen die Bescheide vor und hat auch Einspruch eingeleg. "Bis zu einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung entfalten die Bescheide keine Rechtskraft", so 9Live. Überhaupt würden die Bußgeldbescheide auf einer Satzung beruhen, die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in wesentlichen Bestimmungen für rechtswidrig und damit unwirksam erklärt habe.
9Live hat es bereits - wie diverse andere Sender auch - im vergangenen Jahr getroffen. 2009 hat die ZAK nach eigenen Angaben in 25 Fällen Bußgelder in einer Gesamthöhe von 280.000 Euro wegen Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung verhängt.