Länderchefs regeln Schleichwerbung
Lange angekündigt - endlich beschlossen: Am heutigen Freitag haben die Länderchefs den 13. Rundfunksstaatsvertrag unterschrieben. BLM-Chef Wolf-Dieter Ring äußert sich im W&V-Interview zu den Beschlüssen.
Die Ministerpräsidenten der Länder wollen Schleichwerbung im Fernsehen innerhalb klarer Grenzen ermöglichen. Dafür unterzeichneten sie am heutigen Freitag bei ihrer Jahreskonferenz in Mainz den 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Damit sollen den Sendern neue Finanzierungsquellen erschlossen werden. Im öffentlich-rechtlichen Fernsehen solle Product Placement allerdings nur innerhalb enger Grenzen ermöglicht werden, sagte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD).
Größere Spielräume seien für die Privatsender vorgesehen. Grundsätzlich gebe es aber eine „klare Kennzeichnungspflicht“ zu Beginn und zum Schluss einer Sendung und nach Werbeunterbrechungen. Hintergrund für die neue Werbemöglichkeit sind nach Becks Worten die gravierenden finanziellen Einbrüche auch bei Medien, die Abwanderung von Werbung ins Internet und die vielen Verstöße gegen die bisherigen Regelungen zur Schleichwerbung. Die Neuregelung setzt Vorgaben der EU um. Nach der Ratifizierung durch die Landesparlamente soll sie am 1. April 2010 in Kraft treten.
Laut einem Bericht des Nachrichten-Portals FR-Online, wollen die Ministerpräsidenten über konkrete Pläne zum neuen Gebührenmodell erst in einem Jahr sprechen.
Wolf-Dieter Ring, Präsident der Bayerischen Medienanstalt BLM äußert sich im W&V-Interview zu den Beschlüssen aus dem 13. Rundfunksstaatsvertrag. Mehr lesen Sie unserem Special Medientage München 2009 (kad/mt)