Medienwächter pochen auf News bei Privatsendern
Die Diskussionen um N24 bleibt nicht ohne Folgen: Jetzt wollen die Medienwächter Vorgaben für Nachrichten im Rundfunkstaatsvertrag verankern.
Nach dem Gezerre um N24 kommt nun die Retourkutsche mit Ansage: Mit Blick auf ProSiebenSat.1 und die Sparvorhaben rund um den Nachrichtensender und -lieferanten wollen die Medienanstalten Vorgaben für Nachrichten im Rundfunkstaatsvertrag verankern. Das duale System ruhe auf den zwei Säulen, des gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen einerseits und des privaten Rundfunks andererseits. Die privaten Veranstalter dürften nach Ansicht der Direktoren der Landesmedienanstalten nicht auf ihre Rolle als reine Wirtschaftsunternehmen reduziert werden. Ihr besonderer Beitrag als Rundfunkveranstalter zum gesellschaftlichen Diskurs, zu dem auch Nachrichtenprogramme gehören, dürfe nicht reinen Geschäftsstrategien geopfert werden.
„Wir werden uns darum in den nächsten Wochen bemühen, dem Gesetzgeber Vorschläge zu übermitteln, die auch Grundlage für eine gesetzliche Novellierung des Rundfunkstaatsvertrages sein könnten“, kündigte der Vorsitzende der Direktorenkonferenz Thomas Langheinrich an. Dazu gehörten sowohl die weitere Diskussion über Anreizsysteme, aber auch Überlegungen, ob und gegebenenfalls wie die Ziele und Verpflichtungen, die private Rundfunkveranstalter erfüllen müssen, gesetzlich präzisiert werden können. „Die aktuelle Diskussion um den Nachrichtensender N24 hat klar gemacht, dass wir eine breite Diskussion über Funktion und Rolle der privaten Sendern führen müssen“, so Langheinrich.
Die Landesmedienanstalten haben bereits die Auswirkungen der veränderten Rahmenbedingungen für öffentlich-rechtliche und private Rundfunkveranstalter in ihrem Papier „Preis der Qualität“ skizziert. Das Thema soll auf dem DLM-Symposium diskutiert werden, das am 10. März in der Landesvertretung Baden-Württemberg in Berlin stattfindet.