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Urteil:
OLG verbietet agressive Werbung in Anzeigenblättern

Ein Anzeigenblatt darf nicht versuchen, seinen Konkurrenten mit Hilfe von Werbemaßnahmen gezielt den Zugang zu den Briefkästen der Leser zu verbauen, so hat es das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.

Text: Uli Busch

22. Februar 2013

Ein Anzeigenblatt darf nicht versuchen, seinen Konkurrenten mit Hilfe von Werbemaßnahmen gezielt den Zugang zu den Briefkästen der Leser zu verbauen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschieden und damit einem kostenlosen Anzeigenblatt aus Rheinhessen eine entsprechende Werbeanzeige untersagt. In der Anzeige hatte das Blatt kostenlos Aufkleber für die Briefkästen angeboten. Darauf sollte das Logo des Blattes und der Hinweis "Bitte keine Werbung/keine kostenlosen Zeitungen" stehen. Ziel war laut Mitteilung des OLG vom Freitag (Az: 9 U 982/12), dass nur das eine Anzeigenblatt im Briefkasten landen sollte, nicht aber Konkurrenzblätter.

Die Richter entschieden, dass Werbung, die nur die Verdrängung der Konkurrenz beabsichtigt, nicht zulässig ist. Den Mitbewerbern werde andernfalls der Zugang zu den Kunden auf unabsehbare Zeit versperrt. In erster Instanz war das klagende Anzeigenblatt vor dem Landgericht Mainz noch mit seinem Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den Konkurrenten, der die Anzeige geschaltet hatte, gescheitert. (dpa/ub)


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Autor: Uli Busch

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