Verlage:
Regierung will Leistungsschutzrecht durchpeitschen
Der Bundestag will diesen Freitag über das umstrittene Leistungsschutzrecht abstimmen - das Gesetz könnte wider Erwarten doch noch kommen...
Das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverlage wird wohl doch vom Bundestag verabschiedet. Das Thema steht diesen Freitag auf der Tagesordnung des Parlaments. Damit wird ein Beschluss des Gesetzes wieder sehr wahrscheinlich.
Die Entwicklung kommt überraschend: Denn eigentlich hatte es noch vergangenen Freitag eher schlecht für das Gesetzeswerk ausgesehen, mit denen künftig die Nutzung so genannter Text-Snippets von Verlags-Onlineseiten durch Suchmaschinen und andere Aggregatoren lizenz- und kostenpflichtig werden soll. Freitagabend schienen sich die Gegner im Bundestag vorerst durchgesetzt zu haben, das Thema wurde kurzfristig von der Tagesordnung gestrichen. Nun die Wende: Offenbar will die Bundesregierung das Gesetz so schnell wie möglich beschließen lassen.
Hinter diesem nicht unüblichen parlamentarischen Gerangel um Tagesordnungen steckt ein handfester Machtkampf in der Regierungskoalition um das Leistungsschutzrecht. Die Regierungsparteien CDU/CSU und FDP hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag 2009 eigentlich für die Einführung eines Leistungsschutzrechts ausgesprochen. Zuletzt bröckelte dort jedoch der Rückhalt. Der CDU-Abgeordnete Siegfried Kauder, Vorsitzender des federführenden Rechtsausschusses, und der FDP-Abgeordnete Jimmy Schulz hatten erklärt, gegen den Gesetzentwurf zu stimmen. Wirtschaftsminister Philipp Rösler hatte letzte Woche in einer Veranstaltung bezweifelt, ob das Leistungsschutzrecht in dieser Form eine Mehrheit im Bundestag bekommen würde. Danach sieht nun jedoch aus. Steht es auf der Tagesordnung, so eine weit verbreitete Einschätzung im politischen Berlin, wird es wohl auch beschlossen.
Am Ziel wären die Befürworter des Gesetzes damit allerdings noch nicht. Im Anschluss muss der Bundesrat zustimmen. Und dort haben nach den Wahlen in Niedersachsen SPD und Grüne die Oberhand. Kommt das Thema in den Vermittlungsausschuss, könnten die Gegner des Gesetzes das Vorhaben dort blockieren.