Das Kartellverfahren der EU-Kommission gegen Google aus dem Jahr 2010 ist weiterhin offen. Dabei wird dem Unternehmen vorgeworfen, die Seiten anderer spezialisierter Suchdienste bei seinen Suchergebnissen vorsätzlich zu weit unten und seine eigenen Dienste zu weit oben angezeigt zu haben. Wird der Streit nicht einvernehmlich gelöst, könnte die EU letztlich millionenschwere Bußgelder verhängen. (dpa/kas)