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US-Kartellamt stellt Ermittlungen gegen Google ein
Die US-Wettbewerbsbehörde FTC stellt ihre fast zweijährigen Ermittlungen nach einigen Zugeständnissen des Internet-Konzerns ein. Der Vorwurf, Google habe andere Websites bei der Internetsuche zugunsten eigener Dienste benachteiligt, hat sie entkräftet.
Die amerikanische Wettbewerbsbehörde FTC hat am Donnerstag ein viel beachtetes Kartellverfahren gegen Google eingestellt. Zwar machte der Internetriese einzelne Zugeständnisse. Doch den schwerwiegendsten Vorwurf, Google habe andere Websites bei der Internetsuche zugunsten eigener Dienste benachteiligt, ließ die FTC fallen.
Die "New York Times" sprach von einem "großen Sieg" des Suchmaschinen-Primus. Denn eine Wettbewerbsklage hätte die Vormachtstellung im Geschäft mit Anzeigen rund um Suchmaschinen-Ergebnisse gefährden können. Google fährt hier den Großteil seiner Gewinne ein.
Das Kartellverfahren hatte als Damoklesschwert fast zwei Jahre lang über Google gehangen. Jedoch hatte sich bereits in den vergangenen Wochen abgezeichnet, dass Google mit einem blauen Auge davonkommen würde. Der Internetkonzern willigte etwa ein, Werbetreibenden mehr Freiheiten bei ihren Online-Kampagnen einzuräumen. Zudem können externe Websites nun bestimmen, ob sie ihre Inhalte wie Restaurant-Tipps in speziellen Google-Diensten wiederfinden wollen oder nur in den klassischen Suchtreffern.
Auch auf einer anderen Baustelle kam Google den Wettbewerbshütern entgegen: Der Konzern wird seinen Konkurrenten den Zugriff auf grundlegende Smartphone- und Tablet-Technologien seiner Tochter Motorola gewähren. "Die von Google gemachten Zugeständnisse stellen sicher, dass Konsumenten weiterhin die Vorteile eines Wettbewerbs im Online- und Mobilfunkmarkt genießen können", erklärte FTC-Chef Jon Leibowitz in Washington.
Das Kartellverfahren der EU-Kommission gegen Google aus dem Jahr 2010 ist weiterhin offen. Dabei wird dem Unternehmen vorgeworfen, die Seiten anderer spezialisierter Suchdienste bei seinen Suchergebnissen vorsätzlich zu weit unten und seine eigenen Dienste zu weit oben angezeigt zu haben. Wird der Streit nicht einvernehmlich gelöst, könnte die EU letztlich millionenschwere Bußgelder verhängen. (dpa/kas)