
Unerlaubte Telefonwerbung: Bußgeld soll erhöht werden
Unerlaubte Telefonwerbung soll künftig für Unternehmen mit einem noch höheren Bußgeld geahndet werden als bislang. 50.000 Euro ist bisher die Obergrenze - die soll nun auf Vorschlag der Bundesnetzagentur deutlich höher angesetzt werden. Der DDV hält gegenüber W&V laut Einspruch.
Unerlaubte Telefonwerbung soll künftig für Unternehmen mit einem noch höheren Bußgeld geahndet werden als bislang. 50.000 Euro ist bisher die Obergrenze. Der Chef der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, macht sich für eine neue Obergrenze von 500.000 Euro stark. Wie er der "Süddeutschen Zeitung" gegenüber sagte, wäre eine solche gesetzliche Änderung ein "deutliches Signal an die Branche". Man müsse diese Form der Werbung wirtschaftlich für die Unternehmen unattraktiv machen. Die Erhöhung des Bußgeldes hält Kurth für nötig, weil bislang die Gerichte selten ein Bußgeld in voller Höhe verhängt haben, die Kunden aber besser vor Kalt-Anrufen geschützt werden müssten. Außerdem sähen die Richter - im Gegensatz zur Bundesnetzagentur - nicht in jedem einzelnen Anruf einen Verstoß, was wiederum die Höhe des Bußgeldes mildere. Ein Amtsgericht in Bonn habe beispielsweise, so Kurth gegenüber der Zeitung, nur jeden einzelnen Auftrag an das Call Center als eine bußgeldbewehrte Tat erachtet.
Außerdem plädierte er im Gespräch mit der Zeitung auch dafür, die Ermittlungsbefugnisse für seine Behörde bei Verstoß zu erweitern. So sollten Netzbetreiber auskunftspflichtig sein, damit die Behörde herausfinden könnte, woher ein Anruf kommt, dessen Rufnummer unterdrückt wird.
Der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) sieht den Vorstoß der Bundesnetzagentur skeptisch. "Wir sind dagegen," sagt Simon Juraschek, Vorsitzender des Verbands-Council 'Telemedien und CallCenter-Services'. "Es trifft die Falschen." Mit einem solchen Bußgeld würden hauptsächlich Unternehmen getroffen, die im guten Glauben eine Ordnungswidrigkeit begangen hätten. Die dicken Fische aber, die regelrecht Telefonkriminalität betreiben würden, würden mit diesem Bußgeld nicht abgeschreckt. Die Telefonkriminellen seien aber das "eigentliche Problem", das es zu bekämpfen gelte. "Wir haben kein Bußgeld-, sondern ein Vollstreckungsdefizit," betont Juraschek und weist auf die nur wenigen Verfahren hin, die es bislang überhaupt gegeben habe. Er forderte die Einrichtung von "Schwerpunktstaatsanwaltschaften" zu unlauterer Telefonwerbung, um Fachwissen dort zu bündeln und Verstöße konzentriert zu ahnden.