Agentur-Privilegien: Was Bartle Bogle Hegarty mit Publicis ausgehandelt hat
Mit dem Verkauf sämtlicher Anteile an Publicis beginnt für Bartle Bogle Hegarty eine neue Zeitrechnung. Agenturgründer Nigel Bogle verrät jetzt hochinteressante Details aus dem Übernahmevertrag. Eigentümer Publicis darf mit der Agentur künftig nicht alles anstellen. Es geht um Kunden, Pitches, Mergers, ja selbst um die Agenturbüros...
Mit dem Verkauf sämtlicher Agenturanteile an Publicis beginnt für Bartle Bogle Hegarty 30 Jahre nach der Gründung eine neue Zeitrechnung. Agenturgründer Nigel Bogle verrät jetzt gegenüber dem US-Magazin Advertising Age hochinteressante Details aus dem Übernahmevertrag. Demnach darf der Eigentümer Publicis mit seiner neuen Agentur künftig längst nicht alles anstellen.
In einem von beiden Seiten unterzeichneten, verbindlichen Protokoll ist unter anderem geregelt, dass der neue Eigentümer nicht das Recht hat, Bartle Bogle Hegarty (BBH) - mit seinen weltweit sieben Standorten - in ein bestehendes Publicis-Gebäude umzusiedeln. Desweiteren ist es Publicis verboten, die renommierte Kreativagentur jemals mit einer anderen Agentur oder Agenturmarke zu verschmelzen.
Darüber hinaus darf Publicis keine Kunden und keine Etats zu Bartle Bogle Hegarty verlagern, wenn BBH diesen Auftraggeber oder das zusätzliche Geschäft nicht haben will. Außerdem darf BBH niemals gezwungen werden, an irgendeinem Pitch teilzunehmen.
Mit diesen Zusatzvereinbarungen hoffen Nigel Bogle und John Hegarty, die über Jahre gewachsene Kultur von Bartle Bogle Hegarty und damit ihr eigenes Lebenswerk für die Zukunft zu erhalten. Es wäre zu wünschen, dass dies gelingt.
Von der 1982 in London gegründeten Agentur Bartle Bogle Hegarty stammen etliche Klassiker der Werbehistorie wie etwa Audi's "Vorsprung durch Technik"-Auftritt oder "The Axe Effect". Nachfolger von John Hegarty als weltweiter Kreativchef der Agentur wird der Brasilianer Alexandre Gama.