Beim DDV versteht man die Aufregung um das Meldegesetz nicht
Beim Deutschen Dialogmarketing-Verband (DDV) versteht man die öffentliche Aufregung um das vom Bundestag verabschiedete neue Meldegesetz nicht. Laut dem Verband führt die Neufassung sogar zu einer "Verbesserung der gesetzlichen Datenschutzrechte für die Bürger".
Beim Deutschen Dialogmarketing-Verband (DDV) versteht man die öffentliche Aufregung um das vom Bundestag verabschiedete neue Meldegesetz nicht. Laut dem Verband führe die Neufassung sogar zu einer "deutlichen Verbesserung der gesetzlichen Datenschutzrechte für die Bürger".
Mit dem verabschiedeten Entwurf werde die "bisherige Praxis des Widerspruchsrechts gesetzlich verankert", argumentiert man beim DDV. Eine massenweise "Beauskunftung von Meldedaten zu Werbezwecken" sei auch nach Inkrafttreten des Gesetzes nicht zu erwarten. Die Melderegister würden allein schon aus wirtschaftlichen Gründen nicht zur Erhebung und Auffrischung der Adressdaten genutzt. Dieses Verfahren sei zu teuer. Der durchschnittliche Preis für eine über das Melderegister erhobene Adresse betrage acht Euro.
Selbst die Möglichkeit zur Adressberichtigung werde von den Unternehmen nur in Einzelfällen genutzt, heißt es beim DDV - und zwar insbesondere dann, wenn es um Rücklieferungen oder offene Forderungen gehe.
Die Verabschiedung des neuen Meldegesetzes durch den Bundestag (übrigens während des EM-Halbfinalspiels Deutschland - Italien) hatte für Unmut gesorgt, weil das in einem ersten Entwurf vorgesehene Opt-In-Verfahren für die Weitergabe von Personendaten an Unternehmen im zuständigen Innenausschuss in letzter Minute durch eine Opt-Out-Regelung ersetzt wurde. Statt der erforderlichen vorhergehenden Einwilligung der Bürger haben diese nach der jetzt verabschiedeten Fassung lediglich eine Widerspruchsmöglichkeit.
Bei der Verabschiedung des Gesetzes während des EM-Halbfinalspiels waren nur eine Handvoll Abgeordnete im Plenarsaal anwesend. Diese benötigten weniger als eine Minute, um das Meldegesetz in seiner geänderten Fassung abzusegnen. Vor Inkrafttreten muss allerdings noch der Bundesrat zustimmen, was nach der jüngsten Empörungswelle aber eher als unwahrscheinlich gilt.