Richterin Milger sagte hingegen, dass der Gesetzgeber den Verbrauchern aus gutem Grund mit diesem "effektiven und einfachen Recht" auf Widerruf die unproblematische Loslösung von solchen Verträgen ermögliche. "Nur weil das so ist, ist ja auch die Hemmschwelle für solche Bestellungen niedrig", erläuterte sie. Der Kunde könne also gefahrlos bestellen - und das wiederum erhöhe die Marktchancen der Online-Händler.